Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-485
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt hat in den letzten Jahren ihr nördliches Gebiet weiterentwickelt, und verschiedene Bebauungspläne befinden sich in Aufstellung. Im „Steinmoor Nord“ soll deswegen in den kommenden Jahren ein gemischtes und lebendiges Stadtquartier entstehen.
In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport von Schleswig-Holstein wurde ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Nutzungskonzepts für die südwestlich angrenzenden Flächen neben dem Bebauungsplan Nr. 81 beauftragt.
Der Flächenumfang richtet sich nach den Anforderungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sowie den für die Planung verfügbaren Flächen. Die Planung bezieht sich nicht nur auf die direkte Umgebung des Geltungsbereichs, sondern auch auf die zukünftige Planung des Nordgebiets, einschließlich Entwicklungsmöglichkeiten in alle Richtungen. Anpassungen sind hierbei ausdrücklich möglich. Es handelt sich um eine informelle Planung zum jetzigen Stand. Erfasst sind insbesondere:
- Bebauungsplan Nr. 78 – „Feuerwache“,
- Bebauungsplan Nr. 81 – „Vollversorger“,
- Bebauungsplan Nr. 83 – „Mischgebiet“,
- THW-Projekt (in Prüfung der Machbarkeit),
- eventuell zukünftige Durchfahrt parallel zu Steinmoor sowie
- Regionalplan des Landes Schleswig-Holstein
Andererseits umfasst die Planung die Ziele der zukünftigen Entwicklung der Stadt Barmstedt:
1. Schwerpunkt auf ruhige, lebenswerte Wohnquartiere: Es soll eine hohe Lebensqualität in den Wohnbereichen gewährleistet werden.
2. Mehr Ecken und Wege für Fußgänger schaffen: Längere Blocks führen zu schlechterer Begehbarkeit und erschweren die Durchlässigkeit des Quartiers. Eine höhere Bebauungsdichte wird bevorzugt, um ein lebendiges, urbanes Umfeld zu fördern.
3. Vielfalt in der Bebauung: Die Gebäudeplanung soll eine vielfältige Nutzung ermöglichen, um verschiedenen Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden. Dabei sollen Wohnmöglichkeiten für Rentner, Studierende, junge Familien sowie Menschen mit unterschiedlichen sozialen und finanziellen Hintergründen geschaffen werden. Eine Diversität in der Architektur unterstützt die soziale Durchmischung und fördert lebendige Stadtquartiere.
4. Daseinsvorsorge: Das Konzept soll sicherstellen, dass Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen in fußläufiger Entfernung erreichbar sind. Dies stärkt die Lebensqualität und ermöglicht es den Bewohnern, ohne lange Wege im Quartier zu leben.
5. Verkehr: Ergänzend sollen ausreichend Abstellflächen für Fahrräder und Möglichkeiten für Car-Sharing-Angebote bereitgestellt werden. Parkhäuser für Pkw werden am Rande des Quartiers vorgesehen, um den motorisierten Individualverkehr im Inneren des Gebiets auf ein Minimum zu reduzieren.
Das Nutzungskonzept soll dabei helfen, eine detaillierte Planung sowie eine wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung des zukünftig geplanten nördlichen Bereichs der Stadt Barmstedt sicherzustellen.
Die Ergebnisse dieser Anforderungen haben Folgendes gebracht:
- Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 82, zwischen der Feuerwache und dem Vollversorger, ist geplant, die Grundlagen für Dienstleistungen zu schaffen, die im Zusammenhang mit dem hohen Verkehrsaufkommen der Lutzhorner Landstraße stehen. Eine Zufahrt zum Geltungsbereich des Konzepts ist ebenfalls vorgesehen. Dahinter sind verdichtete Gebäude geplant, möglicherweise auch eine Kita.
- Im Westen der Feuerwache ist eine Pufferzone zwischen dem THW und einer möglichen Regenrückhaltung im Zusammenhang mit dem geplanten RRB der Feuerwache sowie ein öffentlicher Zugang für Fußgänger geplant.
- Im Zentrum des Konzepts befindet sich eine attraktive Wohnzone mit öffentlicher Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
- Daneben sind Parkplätze vorgesehen.
Bei diesem Entwurf werden sowohl der Umfang der notwendigen Untersuchungen als auch die Erstellung eines Bebauungskonzepts berücksichtigt, das auf die spezifischen Gegebenheiten der Stadt Barmstedt eingeht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt den Entwurf für das Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung, als Nutzungskonzept.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Anlage 1 – Planzeichnung des Nutzungskonzeptes
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Planzeichnung 24-12-03 Barmstedt - Steinmoor Nord I - Strukturplan (710 KB) |
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Telefon: 04123 681-01
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76