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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-474  

Betreff: 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, Nicole
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
11.12.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Osterhorn wurden die Regelungen der Hauptsatzung zu Veröffentlichungen, die in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) stehen, bemängelt. Diese Problematik betrifft auch die übrigen Hauptsatzungen der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt Amt Hörnerkirchen.

 

Die Verwaltung hat sich des Themas angenommen und legt mit dieser 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung eine Formulierung für die Veröffentlichungen vor, die in dieser Form bereits von einer größeren Kommune angewendet wird und durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (Kommunalaufsicht für größere Kommunen) genehmigt wurde.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 28 GO 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat­zung der Gemeinde Bokel.

 

Die Änderungssatzung wird gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 GO der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.     


Anlage:

2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel (364 KB)      

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