Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-474
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Osterhorn wurden die Regelungen der Hauptsatzung zu Veröffentlichungen, die in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) stehen, bemängelt. Diese Problematik betrifft auch die übrigen Hauptsatzungen der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt – Amt Hörnerkirchen.
Die Verwaltung hat sich des Themas angenommen und legt mit dieser 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung eine Formulierung für die Veröffentlichungen vor, die in dieser Form bereits von einer größeren Kommune angewendet wird und durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (Kommunalaufsicht für größere Kommunen) genehmigt wurde.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 28 GO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel.
Die Änderungssatzung wird gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 GO der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage:
2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel (364 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76