Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-473
|
|
Sachverhalt:
Für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße „Knüppeldamm" soll die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt in Bezug auf den geplanten Bebauungsplan Nr. 81 entwickelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 28.06.2022 durch die Stadtvertretung gefasst, und die darin beschlossene Öffentlichkeitsveranstaltung fand am 12.02.2024 unter reger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rathaus statt.
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Ein Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung wurde bereits am 09.07.2024 gefasst.
Die formelle Beteiligung fand anschließend vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der daraus resultierenden Abwägung war jedoch eine Anpassung des Planes erforderlich.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Privatpersonen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind den Anlagen zu entnehmen.
Der angepasste Entwurf zum erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Planes, der gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist, liegt hiermit zur Billigung vor.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 10. Änderung des F-Planes für das westlich der „Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße „Knüppeldamm" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Anlage 1 – FP Planzeichnung
Anlage 2 – FP Begründung
Anlage 3 – FP Abwägung
Anlage 4 – Auswirkungsanalyse
Anlage 5 – Stellungnahme VKF
Anlage 6 – Schallgutachten
Anlage 7 – Baugrunderkundung
Anlage 8 – Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 9 – WWK
Anlage 10 – Verkehr
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76