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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-467  

Betreff: 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, Nicole
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.12.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Osterhorn wurden die Regelungen der Hauptsatzung zu Veröffentlichungen, die in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) stehen, bemängelt. Diese Problematik be­trifft auch die übrigen Hauptsatzungen der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen.

 

Die Verwaltung hat sich des Themas angenommen und legt mit dieser 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung eine Formulierung für die Veröffentlichungen vor, die in die­ser Form bereits von einer größeren Kommune angewendet wird und durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (Kommunalaufsicht für größere Kommunen) genehmigt wurde.

 

Der in Osterhorn bemängelte fehlende ergänzende Bekanntmachungsweg für Bekanntma­chungen nach dem Baugesetzbuch, fehlt in der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Barmstedt nicht. Hier wurde bereits die Bekanntmachung über die Barmstedter Zeitung festgelegt. Die vorgeschlagene Änderung hat daher eher redaktionellen Änderungscharakter. Es wird das Ziel verfolgt, dass die Formulierungen aller durch das Rathaus verwalteter Hauptsatzungen gleichlautend sind.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 4 Gemeindeordnung   


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt.

 

Die Änderungssatzung wird gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 der GO der Kommunalaufsichtsberde zur Genehmigung vorgelegt

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.         


Anlage:

3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt

3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (369 KB)      
Anlage 2 2 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt Synopse (359 KB)      

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