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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-431  

Betreff: Weitere Vorgehensweise Flutlichtanlage Sportplatz Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ramin, Philip
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
05.12.2024 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Amtsausschuss vom 26.09.2024 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Umsetzung der Ausstattung des Sportplatzes Hörnerkirchen mit einer Flutlichtanlage zu prüfen. Des Weiteren sollten die Fördermöglichkeiten dazu geprüft werden.

 

Das Amt ist Eigentümer der Flurstücke, auf denen der Sportplatz liegt. Um sowohl mögliche Probleme von Eigentumsverhältnissen als auch die Möglichkeit einer Förderung offen zu lassen, sollte das Amt Hörnerkirchen das Projekt „Flutlichtanlage Sportplatz Hörnerkirchen“ durchführen.

 

r eine mögliche Förderung muss der Antragssteller Eigentümer der Fläche bzw. Bauberechtigter dieser sein. Dies ist nur durch eine Vermietung der Fläche an den SV Hörnerkirchen umsetzbar, in der auch deutlich die Eigentumsverhältnisse sowie die Instandhaltungs- und Sanierungskosten geregelt sind. Da es sich hier um einen Sportplatz handelt, der auf dem Schulgrund liegt und auch von der Schule mitgenutzt wird, ist diese Maßnahme nicht zu empfehlen.

 

Die Sportstättenförderung vom Land ist für das kommende Jahr noch nicht festgelegt worden, sodass aktuell noch keine Aussage getroffen werden kann, ob es diese Förderung zukünftig weiterhin geben wird. Bei einer Förderung durch den Landessportverband müsste der Verein Antragssteller und durchführende Organisation sein. Beide zuvor genannten Förderideen fallen somit aus der Planung.

r eine Förderung vom Holsteiner Auenland ist bereits eine Voranfrage gestellt worden. Hier wird die Idee unter dem Schwerpunkt „zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung“ aufgefasst, was einen Zuschuss von 25 % der förderfähigen Gesamtausgabe ausmacht. Jedoch wird hier eine Förderung mit den aktuellen Eckdaten, von der Geschäftsstelle, als unwahrscheinlich angesehen.

 

Eine Umsetzung der Maßnahme durch das Amt, auch ohne Förderung, ist aus Sicht der Verwaltung der erfolgversprechendste Weg den Sportplatz mit einer Flutlichtanlage auszustatten. Eine Beteiligung an den Kosten durch den SV Hörnerkirchen, kann nach Beschlussfassung geprüft und verhandelt werden.

 

Aktuell liegen zwei Angebote vor, welche sich aufgrund der Anzahl von Masten und der Anzahl von Flutlichtern pro Mast unterscheiden. Die Angeboten belaufen sich auf ca. 65.000,00 € (Netto) bis ca. 95.000,00 € (Netto). Weitere Anfragen zu Angeboten wurden gestellt und auf Rückmeldung wird gewartet. Eine Entscheidung bei dieser Höhe wird über ein Vergabeverfahren getroffen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Amtsausschuss // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt das Projekt Flutlichtanlage, auch ohne Förderung, selbst umzusetzen. Zusätzlich nimmt der Amtsausschuss die benötigten Mittel, wie im Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ beschrieben, in den Haushalt 2025 auf.
 

Die Verwaltung wird damit beauftragt die nötigen Schritte einzuleiten.

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt mit dem SV Hörnerkirchen zu verhandeln, ob diese sich an den Kosten beteiligen würden.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel sind nicht vorhanden und müssen in der Haushaltsplanung 2025 in Höhe von 90.000,00 € beschlossen werden.  


Anlage/n:

Keine

 

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