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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-429  

Betreff: 1. Änderungssatzung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, Nicole
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.11.2024 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.12.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 08.10.2024 wurde die Frage aufgeworfen, ob die Wertgrenze von 20.000,00, ab der die Stadtvertretung über entsprechende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden hat, aufgrund der Inflation mittlerweile angepasst werden müsste. Die Verwaltung wurde gebeten, einen Vorschlag für eine neue Wertgrenze zu unterbreiten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich auch die Wertgrenzen, die sich aus der Zuständigkeitsordnung ergeben, entsprechend anzupassen, damit die bisher bestehende Einheitlichkeit erhalten bleibt. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §  82 Gemeindeordnung erteilen kann, ergibt sich derzeit aus der Haushaltssatzung und soll in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen werden. Eine Festsetzung in der Haushaltssatzung würde dann ab 2026 nicht mehr erfolgen.

 

Es wird, mit Blick auf die Inflation seit der Festlegung der 20.000,00 und im Vorgriff auf Kostenanstiege in den kommenden Jahren, eine neue Wertgrenze in Höhe von 30.000,00 vorgeschlagen. Die Wertgrenzen für den Hauptausschuss müssen dann folgerichtig ebenfalls angepasst werden. Die Änderungen sind in der 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung rot hervorgehoben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Hauptausschuss / Vorberatung // Stadtvertretung / Entscheidung    


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung, mit einer Anhebung der Wertgrenzenr die Zuständigkeit der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und des Hauptausschusses.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.


Anlage:

Erste Änderungssatzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (448 KB)      

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