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Vorlage - VO/2024-424
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Sachverhalt:
Kommunit hat im Zusammenhang mit §2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Neufassung der Verbandssatzung beschlossen. Nach Genehmigung gem. § 16 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 08.06.2023 trat diese zum 01.07.2023 in Kraft.
Bereits bei der Neufassung der Satzung vom 01.07.2023 war geplant, den Aufgabenbereich von kommunit zu konkretisieren. Das Aufgabenverzeichnis wurde noch nicht beschlossen, so dass die Regelung in § 3 Absatz 3 Satz 2 der Verbandssatzung gemäß §67 Absatz 2 LVwG nicht hinreichend bestimmt ist.
Nach Ansicht des Innenministeriums ist jedoch die beabsichtigte Aufgabenkonkretisierung zum Teil als Aufgabenerweiterung aufzufassen. Dies sei nicht möglich, ohne zuvor die Beitrittsverträge der einzelnen Mitglieder entsprechend geändert oder ergänzt zu haben. Bisher besteht keine Parallelität zwischen der Satzung und den Beitrittsverträgen. Dies soll durch entsprechende Ergänzungsverträge herstellt werden.
Laut der Aufsichtsbehörde ist die genauere Beschreibung der Aufgaben, siehe Anlage 2, in den Satzungstext direkt einzuarbeiten, da es sich um elementare Regelungen handelt, die im Satzungstext selbst aufzufinden sein müssen.
Die Aufgaben sind im Auszug der Lesefassung der 2. Änderung der Verbandssatzung, Stand 13.11.24, konkretisiert worden und umfassen die IT-Organisation, IT-Service Management, Beschaffungsmanagement, Asset Management, Datenschutz- und Informationssicherheit, Unterstützung von allgemeinen und besonderen IT-Befähigungen, Service- und Helpdesk sowie Vor-Ort-Service, IT-Projektmanagement sowie –Portfolio-Management, Entwicklung und Betreuung von Anwendungen, IT-Architekturmanagement und IT-Strategie. Hier wird auf die Lesefassung und synoptischen Darstellung verwiesen.
In einer Ergänzungsvereinbarung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 24.02./10.03.2015 sollen Inhalt und Umfang der dem Zweckverband kommunit übertragenen Aufgaben an die parallel erfolgte Änderung der 2.Satzung des Zweckverbandes angeglichen werden. Die Ergänzungsvereinbarung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a Abs. 1 Nr. 1 Hauptsatzung und § 2 a Zuständigkeitsordnung, i.V.m. § 45 b GO
Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 Nr. 23 GO
Beschlussvorschlag:
Der Ergänzungsvereinbarung der übertragenen Aufgaben an den Zweckverband zum 01.01.2025 sowie der 2. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes kommunit wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- Anschreiben VBM 2 Änderung Verbandssatzung nach HA-Sitzung – 29102024
- Anschreiben VBM 2 Änderung Verbandssatzung nach HA-Sitzung – 15112024 inkl. Ergänzungsvereinbarung
- Synoptische Darstellung 2 Änderungssatzung 25102
- Lesefassung 2 Satzungsänderung für Ergänzungsvereinbarung kommunit
- Ergänzungsvereinbarung
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