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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-410  

Betreff: Weitere Planung der 1:1 Ausstattung der Schüler-iPad's
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stobbe-Rathjens, Malek
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
19.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.11.2024 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.12.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde die Erhöhung der Mietkosten für schulisch genutzte iPads sowie die Einführung eines Komplett-Miet-Modells thematisiert. Die Entscheidung über ein solches Mietmodell wurde vertagt, um den Schulen Gelegenheit zu geben, Elternbeiräte und weitere Gremien zu informieren. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung aktuelle Kosten- und Bestandsdaten der iPads zum Stand 11.10.2024 vorgelegt, auf deren Basis eine Kostenrechnung mit verschiedenen Szenarien erstellt wurde.

Die Szenarien umfassen:
1. den aktuellen IST-Zustand,
2. den geplanten Zustand für 2025 mit einer Mieterhöhung von 7 auf 12 EUR,
3. den geplanten Zustand mit der Mieterhöhung auf 12 EUR und der angekündigten Anhebung der Anwenderkosten durch kommunit um etwa 4 %,
4. eine Kostenkalkulation bei einem hypothetischen Komplett-Miet-Modell.

Die Berechnungen zeigen deutlich, dass ein Komplett-Miet-Modell zu erheblichen Mehrkosten führen würde, anstatt eine Kostenersparnis oder zumindest eine Kostendeckung zu erzielen. Diese Mehrkosten resultieren unter anderem daraus, dass neben den Betriebskosten (wie Hosting über das Rechenzentrum und Vor-Ort-Service) auch Investitionsaufwendungen für jedes gemietete iPad anfallen.

Im Vergleich dazu entfallen bei elternfinanzierten Geräten die Investitionsaufwendungen und die Rechenzentrumskosten. Hier wird lediglich eine monatliche Pauschale in Höhe von 4,23 EURr den Vor-Ort-Service berechnet. Die Einbindung dieser Geräte ins Netzwerk erfolgt einmalig durch kommunit, wobei eine Einrichtungsgebühr von 37 EUR anfällt, die derzeit von der Stadt Barmstedt übernommen wird. Folglich verursachen Mietgeräte monatlich deutlich höhere Kosten.

Aus diesen Gründen wurde in Abstimmung mit der AG Schul-iPads die Idee der Einführung eines Komplett-Miet-Modells verworfen. Stattdessen werden Maßnahmen zur Kostenoptimierung vorgeschlagen.
 

 

Vorgeschlagene Maßnahmen zur Kostensenkung:

  • Fortführung des einmaligen Zuschusses beim iPad-Kauf für schulische Zwecke:
    - Ziel ist es, den Privatkauf von Geräten weiterhin finanziell attraktiv zu gestalten.
  • Wegfall des Geschwisterbonus:
    - Künftig soll für jedes Kind ein einheitlicher einmaliger Zuschuss gezahlt werden.
  • Anpassung der Zuschusshöhe:
    - Der Zuschuss wird auf 50 EUR pro Kind gesenkt. Dafür übernimmt die Stadt Barmstedt weiterhin die Einrichtungsgebühr der kommunit von 37 EUR pro Gerät.
    - Diese Änderung führt zu einer Kostenangleichung, da nun für jedes Kind einheitlich 50 EUR + 37 EUR an Zuschuss bereitgestellt werden (anstatt zuvor 100 EUR + 37 EUR für das erste Kind und 125 + 37 EUR für jedes weitere Kind).
  • Festlegung eines Standardmodells für privat beschaffte iPads:
    - Die Verwaltung definiert einen Standard (z. B. bestimmte Generationen des iPads), den Eltern bei der Beschaffung beachten müssen.
    - Diese Vorgabe soll vor allem die Administration vereinheitlichen und zur Sicherung des sozialen Friedens beitragen. Aktuell existiert eine solche Vorgabe bereits mit der Festlegung der Nutzung von Apple-Geräten für den Unterricht.


Mit diesen Maßnahmen wird angestrebt, eine geringe, aber messbare Kostenersparnis zu erzielen. Der Schwerpunkt liegt auf einer Vereinfachung und Transparenz der Kostenstruktur, um eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten und das aktuelle Unterrichtsmodell langfristig finanziell weiterhin ermöglichen zu können.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Abs. 1 Nr. 1 Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtveretretung beschließt zum Beginn des Schuljahres 2025/2026:

 

  1. Die Auszahlung des einmaligen Zuschusses beim Kauf eines iPads für den schulischen Gebrauch wird weiterhin getätigt.
  2. Der Geschwisterbonus entfällt, stattdessen wird für jedes Kind der gleiche einmalige Zuschuss gezahlt
  3. Die Höhe des einmaligen Zuschusses wird auf 50 EUR pro Kind gesenkt, dafür wird der von kommunit für die Einrichtung der iPads erhobene Gebühr in Höhe von 37 EUR pro Gerät weiterhin von der Stadt Barmstedt getragen.
  4. r die Eltern wird von der Verwaltung ein Standard definiert, der bei der Beschaffung eingehalten werden muss.  

 

Dieser Beschluss gilt vorerst bis zum Beginn des Schuljahres 2027/2028.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die Haushaltsmittel werden Anhand der Berechnung in Anlage 1 „Berechnung iPad“ dementsprechend für die Umlage sowie die Zuschusszahlungen für die Haushalte 2025 bis 2027 eingeplant.

 


Anlage/n:

-          Berechnung iPad

-          iPad SEB final

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnung I Pad (49 KB)      
Anlage 2 2 I Pad SEB final (702 KB)      

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