Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-402  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
03.12.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 

 

Der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, um die Bestimmungen aus dem Runderlass des Landes Schleswig-Holstein zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen einzuhalten. 

 

Spätestens aus den nunmehr regelmäßig weitestgehend fristgerecht vorliegenden doppischen Jahresabschlüssen ist landesweit erkennbar, dass eine Reihe von Kommunen vielfach mehr Mittel für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagt haben, als sie in der Ausführung konnten. Eine niedrigere Umsetzung im Jahresverlauf als die veranschlagte planerische Auszahlung investiver Mittel kann aus verschiedenen Gründen nachvollziehbar und tolerabel sein, auch um eine gewisse Flexibilität sowie Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.  

 

Gleichzeitig muss dabei der Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gewahrt bleiben. Kommunalhaushaltsrechtlich wird dieser Grundsatz bei den in Rede stehenden Sachverhalten im Rahmen der Haushaltsplanung weiter konkretisiert durch § 78 Absatz 1 Nummer 2 der Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 10 Absatz 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Zusammenfassend sind nach dem Wortlaut der vorgenannten Vorschriften im Haushaltsplan lediglich alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich zu leistenden investiven Auszahlungen zu veranschlagen.  

 

In der Konsequenz sollte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch bei nicht vorhergesehenen Verfahrensverzögerungen und anderen Vorkommnissen immer noch eine Umsetzung von zumindest 60 % der zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen aus dem fortgeschriebenen Planansatz zu erwarten sein. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe bei der Haushaltsplanung hat zur Folge, dass der Beschluss über die Haushaltssatzung aufgrundglicher Verfahrensfehler angreifbar werden kann.

 

 

Um die Investitionsumsetzungsquote von mind. 60 % zu erreichen, wird folgende Investitionsmaßnahme wie folgt angepasst:

 

Grundstücksanschlussleitungen im B-Plan 2           - 45.000 EUR

 

Insgesamt                      - 45.000 EUR

 

Dieser Planansatz wird im Haushaltsjahr 2024 nicht mehr benötigt und im Haushaltsjahr 2025 neu veranschlagt. 

 

Darüber hinaus wird auch der Verkauf der Grundstücke des B-Plan 2 in das Haushaltsjahr 2025 verschoben. Insofern werden sowohl die Verkaufserlöse in he von 451.700 EUR als auch die Wertveränderung in Höhe des Grundscksankaufspreises mit 178.000 EUR ausgeplant und im Haushaltsjahr 2025 neu veranschlagt.

 

Weitere Änderungen erfolgen im Rahmen dieses Nachtragshaushaltes nicht.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.   

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Entscheidung Gemeindevertretung Osterhorn

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn und den 1. Nachtragshaushaltsplan.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung.

 


Anlage/n:

 

Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 (927 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner