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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-396  

Betreff: Genehmigung eines/r überplanmäßigen Aufwands und Auszahlung; Gewerbesteuerumlage
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
21.11.2024 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
04.12.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r die Gewerbesteuerumlage wurde im Haushaltsjahr 2024 ein Ansatz in Höhe von 38.000,00 € beim Produktsachkonto 611010.534100 eingeplant. Aufgrund deutlich höherer Gewerbesteuererträge waren bereits im 2. Quartal, durch daraus resultierenden höheren Gewerbesteuerumlagezahlungen, die Haushaltsansätze überschritten. Zur Begleichung der Gewerbesteuerumlage ist ein überplanmäßiger Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 29.086,00 entstanden. Diese Leistung ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen unabweisbar.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig: Finanzausschuss Westerhorn

 

Entscheidung: Gemeindevertretung Westerhorn  


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßige Aufwand und die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 29.086,00 € werden gem. § 82 (1) Gemeindeordnung genehmigt..


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es handelt sich um einen unabweisbaren überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 29.086 €.

 

Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über Mehrerträge von dem Produktsachkonto 611010.401300 (Gewerbesteuer) in Höhe von 739.672,04 €.   


Anlage/n:

 

keine

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