Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-396
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Sachverhalt:
Für die Gewerbesteuerumlage wurde im Haushaltsjahr 2024 ein Ansatz in Höhe von 38.000,00 € beim Produktsachkonto 611010.534100 eingeplant. Aufgrund deutlich höherer Gewerbesteuererträge waren bereits im 2. Quartal, durch daraus resultierenden höheren Gewerbesteuerumlagezahlungen, die Haushaltsansätze überschritten. Zur Begleichung der Gewerbesteuerumlage ist ein überplanmäßiger Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 29.086,00 € entstanden. Diese Leistung ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen unabweisbar.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig: Finanzausschuss Westerhorn
Entscheidung: Gemeindevertretung Westerhorn
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßige Aufwand und die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 29.086,00 € werden gem. § 82 (1) Gemeindeordnung genehmigt..
Finanzielle Auswirkungen:
Es handelt sich um einen unabweisbaren überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 29.086 €.
Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über Mehrerträge von dem Produktsachkonto 611010.401300 (Gewerbesteuer) in Höhe von 739.672,04 €.
Anlage/n:
keine
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