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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-395  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
21.11.2024 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
04.12.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 

 

Der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, um die Bestimmungen aus dem Runderlass des Landes Schleswig-Holstein zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen einzuhalten. 

 

Spätestens aus den nunmehr regelmäßig weitestgehend fristgerecht vorliegenden doppischen Jahresabschlüssen ist landesweit erkennbar, dass eine Reihe von Kommunen vielfach mehr Mittel für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagt haben, als sie in der Ausführung konnten. Eine niedrigere Umsetzung im Jahresverlauf als die veranschlagte planerische Auszahlung investiver Mittel kann aus verschiedenen Gründen nachvollziehbar und tolerabel sein, auch um eine gewisse Flexibilität sowie Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. 

 

Gleichzeitig muss dabei der Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gewahrt bleiben. Kommunalhaushaltsrechtlich wird dieser Grundsatz bei den in Rede stehenden Sachverhalten im Rahmen der Haushaltsplanung weiter konkretisiert durch § 78 Absatz 1 Nummer 2 der Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 10 Absatz 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Zusammenfassend sind nach dem Wortlaut der vorgenannten Vorschriften im Haushaltsplan lediglich alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich zu leistenden investiven Auszahlungen zu veranschlagen. 

 

In der Konsequenz sollte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch bei nicht vorhergesehenen Verfahrensverzögerungen und anderen Vorkommnissen immer noch eine Umsetzung von zumindest 60 % der zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen aus dem fortgeschriebenen Planansatz zu erwarten sein. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe bei der Haushaltsplanung hat zur Folge, dass der Beschluss über die Haushaltssatzung aufgrund möglicher Verfahrensfehler angreifbar werden kann.

 

 

Um die Investitionsumsetzungsquote von mind. 60 % zu erreichen, wurden folgende Investitionsmaßnahmen wie folgt angepasst:

 

 

 

Kanalsanierung Bahnhofstraße          - 350.000 EUR

Herrichtung eines Regenwaldes   - 99.000 EUR

Sanierung Feuerwehrwache    - 15.000 EUR

Erneuerung Straßenentwässerung L112        - 10.000 EUR

Ersatzbeschaffungen Lindenhof            - 3.000 EUR

Allgemeiner Bedarf Abwasserbeseitigung  - 2.000 EUR

 

Insgesamt                  - 479.000 EUR

 

 

Diese Planansätze werden im Haushaltsjahr 2024 nicht mehr benötigt. Sie werden entweder eingespart oder in den Folgejahren neu veranschlagt.

 

Darüber hinaus wurden auf der Einzahlungsseite die Grundstücksverkäufe des B-Plan Nr. 15 in Höhe von insgesamt 1.088.500 EUR auf den tatsächlichen Abverkauf in 2024 (- 570.100 EUR in 2024) angepasst und für 2025 neu veranschlagt. Das Jahresergebnis verschlechtert sich dadurch per Saldo um 187.100 EUR auf einen geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe 17.500 EUR. Das geplante Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2025 verbessert sich entsprechend.

 

Weitere Änderungen erfolgen im Rahmen dieses Nachtragshaushaltes nicht.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. 

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig: Finanzausschuss der Gemeinde Westerhorn

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn und den 1. Nachtragshaushaltsplan.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung.

 


Anlage/n:

 

Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 (1236 KB)      

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