Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-391  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
19.11.2024 
Sitzung des Koordinations- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
05.12.2024 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, um die Bestimmungen aus dem Runderlass des Landes Schleswig-Holstein zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen einzuhalten.

 

Spätestens aus den nunmehr regelmäßig weitestgehend fristgerecht vorliegenden doppischen Jahresabschlüssen ist landesweit erkennbar, dass eine Reihe von Kommunen vielfach mehr Mittel für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagt haben, als sie in der Ausführung konnten. Eine niedrigere Umsetzung im Jahresverlauf als die veranschlagte planerische Auszahlung investiver Mittel kann aus verschiedenen Gnden nachvollziehbar und tolerabel sein, auch um eine gewisse Flexibilität sowie Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.

 

Gleichzeitig muss dabei der Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gewahrt bleiben. Kommunalhaushaltsrechtlich wird dieser Grundsatz bei den in Rede stehenden Sachverhalten im Rahmen der Haushaltsplanung weiter konkretisiert durch § 78 Absatz 1 Nummer 2 der Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 10 Absatz 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Zusammenfassend sind nach dem Wortlaut der vorgenannten Vorschriften im Haushaltsplan lediglich alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich zu leistenden investiven Auszahlungen zu veranschlagen.

 

In der Konsequenz sollte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch bei nicht vorhergesehenen Verfahrensverzögerungen und anderen Vorkommnissen immer noch eine Umsetzung von zumindest 60 % der zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen aus dem fortgeschriebenen Planansatz zu erwarten sein. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe bei der Haushaltsplanung hat zur Folge, dass der Beschluss über die Haushaltssatzung aufgrund möglicher Verfahrensfehler angreifbar werden kann.

 

 

Um die Investitionsumsetzungsquote von mind. 60 % zu erreichen, wurden folgende Investitionsmaßnahmen wie folgt angepasst:

 

 

Grunderwerb für Neubau der Kindertagesstätte   - 362.200 EUR

Neubau Kindertagesstätte      - 300.000 EUR

Zuweisung Erschließungsstraße Kindertagesstätte  - 140.000 EUR

Zuweisung Kanalbau Erschließungsstraße    - 140.000 EUR

Nachverdichtung Breitbandnetz    - 47.000 EUR

Zuschuss Heizungsanlage Sportlerhaus / Dörpstuv  - 28.000 EUR

Ersatzbeschaffung Schulbus     - 30.000 EUR

Allgemeiner Bedarf für IT     - 2.600 EUR

Ersatzbeschaffungen in Unterkünften   - 2.000 EUR

Allgemeiner Bedarf Grundschule Hörnerkirchen  - 400 EUR

 

Insgesamt       - 1.052.200 EUR

 

Diese Planansätze werden im Haushaltsjahr 2024 nicht mehr benötigt. Sie werden entweder eingespart oder in den Folgejahren neu veranschlagt.

 

Ein evtl. nötiger Kreditbedarf reduziert sich dadurch auf 245.200 EUR. Die Tilgung reduziert sich auf 165.600 EUR.

 

Weitere Änderungen erfolgen im Rahmen dieses Nachtragshaushaltes nicht.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig: Koordinations- und Finanzausschuss des Amtes rnerkirchen

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen  

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen und den 1. Nachtragshaushaltsplan.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung.

 


Anlage/n:

 

Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 (1311 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner