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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-390  

Betreff: Kita Bahnhofstraße - Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
12.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 12.09.2024 hat Frau Thee, die Architektin des Trägers, die Planungen zum Anbau bzw. zur Sanierung der Ktia Bahnhofstraße vorgestellt.

 

hrend der Sitzung kam die Frage bezüglich der benötigten Ecke des angrenzenden Nachbargrundstückes auf. In der Kostenaufstellung sind hierfür 35.200 € eingepreist.

 

Das Kuratorium hat sich am 09.10.2024 nochmals zur Baumaßnahme ausgetauscht.

Es wurde klargestellt, dass für die benötigte Grundstücksfläche Kosten in Höhe von 31.000 € anfallen würden. Im Nachgang zur Sitzung wurde nun ergänzt, dass ein Grunderwerb doch nicht notwendig sei.

r die Maßnahmere auch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit oder alternativ die Eintragung einer Baulast möglich.

Die Verwaltung hat beim Träger hinterfragt, ob diese glichkeiten der Stadt keinerlei Kosten verursachen würden. Eine Antwort seitens des Trägers steht noch aus, wird aber bis zur Sitzung erwartet.

 

Laut Planung sind drei Parkplätze auf dem Außengelände der Kita vorgesehen, für die erforderliche Zuwegung würde an der Straße mindestens ein Parkplatz entfallen.

 

Für die Feststellung der Notwendigkeit der Parkplätze ist der hiesige FB Bauen zuständig. Das Verfahren zum Umgang mit geforderten Parkplätzen wird bis zur Sitzung geklärt.

 

Die Abrechnung der Maßnahmen erfolgt über ein gesondertes Konto des Trägers, damit die Kosten jederzeit belegt werden können.

 

Bezüglich der Finanzierung der Maßnahme wird der Träger Darlehensangebote einholen.  Die Kosten werden dann über den Defizitausgleich der Stadt in Rechnung gestellt.

 

Die ersten Fachplaner haben sich die Gegebenheiten der Kita bereits angesehen. Derzeit wird der Bauantrag erstellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt // Kenntnisnahme


Anlage/n:

Kostenberechnung Stand: 02.09.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EUKB_Kostenberechnung_02.09.24 (122 KB)      

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