Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-389
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Sachverhalt:
Beim Kuratorium der Diakonie wurde der Wunsch der Kita Bahnhofstraße geäußert, künftig im Hortbereich lediglich 10 Kinder betreuen zu müssen, statt der im Gesetz vorgesehenen 12 Kinder.
Das Kuratorium hat um Abgabe eines offiziellen Antrags für den Sozialausschuss gebeten. Dieser wurde am 01.11.2024 übermittelt und liegt dieser Vorlage bei. Des Weiteren haben Eltern der Kita Bahnhofstraße (31 per Namensliste) ihre Bedenken zur Erweiterung der Hortgruppe geäußert.
Vor der Kitareform bestand die „Blaue Gruppe“ der Kita Bahnhofstraße aus 6 Hort- und 12 Elementarkindern. Mit Einführung der Kitareform 2021 musste die Gruppe in eine kleine Hort- (10 Kinder) und eine kleine Elementargruppe (10 Kinder) umgewandelt werden.
Mit Stand April 2024 wurden die Gruppengrößen im Hortbereich erneut verändert, so dass eine kleine Hortgruppe aus 12 Kindern besteht.
Einhergehend mit der Gruppenerweiterung wurden die gewährten SQKM-Mittel zur Finanzierung der Gruppenform seitens des Landes reduziert, da für zwei weitere Kinder Elternbeiträge generiert werden können.
Mit Beginn des jetzt laufenden Kita-Jahres hat die Kita Bahnhofstraße die Hortgruppe erneut lediglich mit 10 Kindern besetzt. Es liegen jedoch zwei Anträge auf Anerkennung von Integrationsbedarf vor, so dass bei Anerkennung rechnerisch die Gruppe voll belegt ist.
Nunmehr stellt der Träger den Antrag, die Hortgruppe künftig regulär lediglich mit 10 Kindern zu besetzen.
Alternativ wäre der Träger ggf. auch bereit, die kleine Hortgruppe (12 Kinder) zusammen mit der kleinen Elementargruppe (10 Kinder) in eine reguläre Elementargruppe (20 Kinder) umzuwandeln. Dieser Gedanke wurde bereits während der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am 12.09.2024 durch die Verwaltung in den Raum gestellt.
Entsprechend des Antrages des Trägers wird aus pädagogischer Sicht eine grundsätzliche Belegung der „Blauen Gruppe“ mit 10 Elementar- und 12 Hortkindern für schwierig erachtet. Aus baulicher Sicht erscheint eine entsprechende Belegung als nicht möglich. Es fehlt Platz für ausreichend Essensplätze sowie Platz für Garderobe und Schulranzen.
Die Eltern bringen ähnliche Argumente vor.
Bereits im Rahmen der Haushaltsplanung wurde seitens der Verwaltung hinterfragt, ob der Träger die fehlenden Elternbeiträge für die beiden künftig unbesetzten Hortbetreuungsplätze übernehmen wird. Da die Hortbetreuung grundsätzlich nach tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten berechnet wird, kommt es auf Grund der schulfreien Tage zu monatlich schwankenden Beiträgen. Für zwei unbesetzt Plätze entgehen Elternbeiträge in Höhe von ca. 4.000 €. Der Träger lehnt eine Übernahme ab, insofern müsste die Stadt diese Kosten über das Defizit zahlen.
Sofern die Hortbetreuung in der Kita Bahnhofstraße eingestellt werden würde, könnte alternativ die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen in Anspruch genommen werden. Welche der Betreuungsformen für die Kinder effektiver ist, liegt im Auge des Betrachters.
Sofern die Stadt die fehlenden Elternbeiträge der unbesetzten Plätze nicht dauerhaft tragen möchte und der Träger eine Gruppenerhöhung in den Räumlichkeiten nicht leisten kann, erscheint die Möglichkeit der Gruppenumwandlung als sinnvolle Alternative.
Zum 01.08.2026 soll die Renovierung der Kita AWO Sternenhimmel abgeschlossen sein und mit der dann geplanten Gruppenstruktur gestartet werden. Die Umsetzung hat einen Abbau von 5 Krippen- und 14 Elementarplätzen zur Folge.
Durch Umwandlung der „Blauen Gruppe“ der Kita Bahnhofstraße in eine reguläre Elementargruppe könnten 10 wegfallende Elementarplätze der AWO aufgefangen werden.
Insofern würde sich anbieten die Hortbetreuung bei der Kita Bahnhofstraße zum 01.08.2026 einzustellen, so dass die Kita und die Eltern noch ausreichend Zeit haben, sich auf die neue Gegebenheit einzustellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, den Antrag des Vereins für weibliche Diakonie e.V. vom 28.10.2024 dahingehend zu genehmigen, dass die Hortbetreuung in der „Blauen Gruppe“ zum 31.08.2026 eingestellt wird. Stattdessen wird die kleine „Blaue Elementargruppe“ in eine Regel-Elementargruppe umgewandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Sofern kleinere Veränderungen im Bereich der Blauen Gruppe erforderlich werden, könnten diese im Rahmen der Sanierungsarbeiten vorgenommen werden.
Anlage/n:
Antrag Platzzahlreduzierung, Verein für weibliche Diakonie e.V., v. 28.10.2024
Stellungnahme der Eltern, zur geplanten Gruppengröße der Hortgruppe, Mail v. 27.10.2024
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag Platzzahlreduzierung (531 KB) | |||
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2 | Stellungnahme Eltern zur Hortbetreuung (36 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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