Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-377
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Sachverhalt:
Bei einigen Investitionsvorhaben werden sich im Jahr 2024 Mehrausgaben ergeben, die voraussichtlich nicht in voller Höhe durch erwartete Minderausgaben bei anderen geplanten Vorhaben ausgeglichen werden können, so dass insgesamt eine Überschreitung des Investitionsplans im Rahmen des Vermögensplans der Stadtwerke Barmstedt droht.
Die Projekte, in denen voraussichtlich diese Mehrausgaben anfallen werden, sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich:
Die Planüberschreitungen haben verschiedene Ursachen. Neben reinen Planungsfehlern (nicht Berücksichtigung von Kostenbestandteilen), veränderten Umsetzungen aufgrund der realen Gegebenheiten beim Bau (andere Trassenführungen, nicht nutzbare Leerrohre, Baumschutz, etc.), ist ein erheblicher Anteil auf Preisentwicklungen während der Bauzeit zurückzuführen. Die in Teilen extremen Preissteigerungen, die im Zeitfenster zwischen Planung und Umsetzung der mehrjährigen Ausbauvorhaben stattgefunden haben, sind nicht ausreichend berücksichtigt worden und nicht angemessen in die Wirtschaftsplanung eingeflossen. Daher sind beispielsweise die Kosten für Asphalt extrem angestiegen.
Das durchgeführte Investitionscontrolling hat diese Schwachstellen aufgezeigt. Die daraus abzuleitenden Änderungen in den Planungs- und Controllingprozessen sind in der Umsetzung um erneute, so deutliche Überschreitungen, zu vermeiden.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die Gründe für diese Mehrausgaben sind in den vorherigen Ausführungen erläutert worden.
Von den Mehrausgaben für diese vier Projekte von 2.313.000 € sind nach aktueller Hochrechnung für 2024 insgesamt 1.139.000 € durch Planunterschreitungen bei anderen Vorhaben gedeckt. Die voraussichtliche Planüberschreitung beträgt daher 1.174.000 €. Die Finanzierung dieser Mehrausgaben wird überwiegend durch eigene Mittel, der Rest durch die Aufnahme von Darlehen erfolgen. Da hierdurch der im Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2024 festgesetzte Planansatz für Darlehensaufnahmen nicht überschritten wird, ist nach § 12 Abs. 4 Nr. 2) der Eigenbetriebsverordnung SH eine Änderung des Wirtschaftsplans 2024 nicht erforderlich. Stattdessen hat der Werkausschuss diese Ausgabenüberschreitung zu genehmigen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Werkausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung und § 8 f Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss genehmigt die gegenüber dem Investitionsplan 2024 aufgetretenen Mehrausgaben für die genannten Projekte von 1.174.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Stadtvertretung
Anlage/n:
keine
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