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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-376  

Betreff: Preisanpassung Grundversorgung Strom
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stolten, Mathias
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Entscheidung
06.11.2024 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Strombeschaffung für das Jahr 2025 ist zu Beginn des Beschaffungszeitraumes noch von den hohen Preisen der Energiekriese geprägt. Im Laufe des Beschaffungszeitraumes sanken die Preise bis zum Frühjahr 2024 um danach einen erneuten Anstieg zu erfahren.

Der unten abgebildete Verlauf zeigt die Entwicklung eines Jahresbandes (Base) in €/MWh. Auch der grundsätzlichher gehandelte Tagstrom (peak) folgt diesem Verlauf.
 

Ein Bild, das Reihe, Diagramm, Schrift, Text enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

Mit der Einkaufsstrategie, stetig Teilmengen für die Folgejahre zu beschaffen, können die Stadtwerke Barmstedt für das Jahr 2025 einen leicht geringeren Einkaufspreis an die Stromkunden weitergeben.

 

Eine neue Verteilung der Netzkosten in ganz Deutschland führt zu einer leichten Senkung der Netzentgelte vom Übertragungsnetzbetreiber (Schleswig-Holstein Netz AG) an die Verteilnetzbetreiber zum 01.01.2025. Diese Senkungen sowie die hohen Investitionen in Zukunftsfähigkeit unseres Netzes führen in Summe zu einer Senkung der Netzentgelte der Stadtwerke Barmstedt um 0,90 ct/kWh für einen Letztverbraucher.

 

Die Senkung dieser Netzentgelte durch die Erneuerbare-Energie Netzkostenverteilung (EE-Netzkosten) wird mittels einer bereits bestehenden Umlage finanziert. Diese §19 StromNEV-Umlage wird somit in ganz Deutschland zum 01.01.2025 deutlich steigen -von 0,643 ct/kWh auf 1,558 ct/kWh netto-. Auch die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage steigen. Somit ergeben sich hier Mehrkosten über 1,077 ct/kWh netto.

 

Da es in den letzten Jahren trotz deutlichen Kostensteigerungen keine Anhebung des vertrieblichen Anteils des jährlichen Grundpreises gab, ist dies im Jahr 2025 notwendig und zu einer Anhebung um brutto 20,21 pro Jahr. Mit der Weitergabe des günstigeren Einkaufspreises im Arbeitspreis - um ca. 1,74 ct/kWh brutto - ergibt sich für fast alle Kunden dennoch eine Strompreissenkung für das Jahr 2025.  

 

Selbstverständlich versorgen wir auch weiterhin alle unsere Stromhaushaltskunden mit Ökostrom.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

 

r einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.000 kWh bedeutet dies eine Ersparnis  in he von 31,99/Jahr brutto.

 

Kunden, die Ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Gremium // Entscheidung // § 8 f Hauptsatzung und § 1 f Zuständigkeitsordnung


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss stimmt der Preisanpassung gemäß Anlage 1 zum 01.01.2025 zu.


Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

Anlage 1: Tarife Anpassung Grundversorgung Strom

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Preisanpassung Strom (670 KB)      

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