Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-371
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat am 06.09.2022 den Aufstellungsbeschluß für den B-Plan 75 gefasst. In der Zwischenzeit sind alle notwendigen Grundstücke für das Erschließungsgebiet gekauft und ein Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung beauftragt worden. Dieses Ingenieurbüro hat nun im Rahmen der Planung zwei Vorentwürfe für die innere und äußere Erschließung vorgelegt.
Innere Erschließung:
Der erste Entwurf (Anlage 1) orientiert sich an den Vorschlag unserer Stadtplanerin und des Verkehrsgutachters. In diesen Entwurf liegt die Fahrbahnbreite bei 6,50 m, die Geh- und Radwegsbreite bei 2,50 m, die öffentlichen Parkplatzbreite bei 3,50 m und die Baumrigolenbreite bei 2,50 m. Die Flächen für die Baumrigolen ist laut des wasserwirtschaftlichen Konzepts notwendig, um den wasserwirtschaftlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein gerecht zu werden. Die Kosten für diese Erschließung liegt laut Kostenschätzung (Anlage 2) bei ca. 4.400.000,00 €.
Der zweite Entwurf (Anlage 3) fußt auf Vorgaben der Verwaltung. In diesen Entwurf liegt die Fahrbahnbreite bei 6,50 m, die Gehwegsbreite bei 1,80 m, Fahrradverkehr findet auf der Fahrbahn statt, die öffentlichen Parkplätze entfallen vollständig und die Baumrigolenbreite liegt bei 2,50 m. Die Kosten für diese Erschließung liegt laut Kostenschätzung (Anlage 4) bei ca. 3.900.000,00 €.
Äußere Erschließung:
Laut unseren Verkehrsgutachters gibt es zwei Möglichkeiten das neue Erschließungsgebiet an das bestehende Verkehrsnetz anzuschließen.
Die erste Möglichkeit (Anlage 5) ist die Schaffung eines Kreisverkehrs in der Lutzhorner Landstraße. Die Baukosten liegen laut Kostenschätzung (Anlage 6) bei ca. 700.000,00 €.
Die zweite Möglichkeit (Anlage 7) ist die Schaffung eines Linksabbiegers in der Lutzhorner Landstraße. Die Baukosten liegen laut Kostenschätzung (Anlage 8) bei ca. 900.000,00 €.
Von Seiten des Fachbereichs wird der zweite Entwurf für die innere Erschließung in Verbindung mit der Schaffung eines Kreisverkehrs für die verkehrliche Anbindung favorisiert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Entscheidung // § 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
- Der Bauausschuss beschließt, dass die weitere Planung der inneren Erschließung des B-Plans 75 gemäß den Grundlagen des zweiten Entwurfes weitergeführt werden.
- Der Bauausschuss beschließt, dass die äußere Erschließung für die Anbindung des B-Plan 75 an öffentliche Straßennetz durch die Schaffung eines Kreisverkehrs erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die innere Erschließung (zweiter Entwurf) liegen laut Kostenschätzung bei ca. 3.900.000,00 €.
Die Kosten für die äußere Erschließung (Kreisverkehr) liegen laut Kostenschätzung bei ca. 700.000,00 €
Anlage/n:
Anlage 0: Übersichtsplan Vorentwurf B-Plan 75
Anlage 1: Lageplan innerer Erschließung Entwurf 1
Anlage 2: Kostenschätzung innerer Erschließung Entwurf 1
Anlage 3: Lageplan innerer Erschließung Entwurf 2
Anlage 4: Kostenschätzung innerer Erschließung Entwurf 2
Anlage 5: Lageplan äußere Erschließung Möglichkeit 1
Anlage 6: Kostenschätzung äußere Erschließung Möglichkeit 1
Anlage 7: Lageplan äußere Erschließung Möglichkeit 2
Anlage 8: Kostenschätzung äußere Erschließung Möglichkeit 2
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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