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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-369  

Betreff: Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Blanco Hähn, Felicitas
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
11.11.2024 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.12.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Planungsanstoßr die konkrete Planung des Gebiets wurde am 24.04.2018 durch die Stadtvertretung gefasst.

 

Darüber hinaus fanden frühzeitige sowie formelle Beteiligungen zur Bearbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet statt.

 

Ein abschließender Beschluss der Stadtvertretung wurde bereits am 26.09.2023 gefasst, der nach Anpassung des Bauvorhabens aufgehoben werden soll. Das Gebiet, auf das die 6. Änderung des Flächennutzungsplans angewendet wird, wird vergrößert und nach Westen erweitert, um das Regenrückhaltebecken einzubeziehen.

 

Der angepasste Entwurf zum erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplans zur Billigung liegt hiermit vor.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 Gemeindeordnung 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der abschließende Beschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplans vom 26.09.2023 wird hiermit aufgehoben.

 

2. Der Entwurf der 6. Änderung des F-Planes für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

 

01 FP Planzeichnung

02 FP Begründung

Anlage 01 Schall

Anlage 02u03 Bodenhygiene 2018

Anlage 04a Baugrund GSB 2023

Anlage 04b Nachbohrung GSB 2023Anlage 05 WHB 2024Anlage 06 WWK 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 FP Planzeichnung (294 KB)      
Anlage 2 2 02 FP Begründung (5371 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 01 - Schall (1701 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 02u03 - Bodenhygiene 2018 (14707 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 04a - Baugrund GSB 2023 (1198 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 04b - Nachbohrung GSB 2023 (231 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 05 - WHB 2024 (2050 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 06 - WWK 2024 (527 KB)      

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