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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-364  

Betreff: Übersicht - Investive Maßnahmen der Schulen 2025
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
19.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der letzten Haushaltsberatung sowie Ausschusssitzung wurde vorgeschlagen, zukünftig einen Investitionsrahmen bei den Schulen zu veranlassen.

Die Schulen könnten daraufhin ihre Maßnahmen innerhalb des Investitionsrahmens bei den Haushaltsplanungen anmelden. Dies hätte den Vorteil, dass alle Schulen gleiche Bedingungen hätten.

Weiterhin können die Schulen Maßnahmen außerhalb des Investitionsrahmens anmelden, die dringend umgesetzt werden müssen. Hierzu bedarf es einer weiteren Erläuterung.   

 

In der Anlage erhalten Sie die investiven Anmeldungen der Schulenr das Jahr 2025. (Die baulichen Investitionen werden im Bauausschuss beraten)

Es ist festzustellen, dass die Werte sehr voneinander abweichen.

 

Bis 2020 wurde ein „Allgemeiner Bedarf“ r Investitionen festgelegt. Dieser hat sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 6.100,00 € sowie 10,00 € pro Schüler/in zusammengesetzt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Betrag pro Schüler/in auf 15,00 € anzuheben, da die Kosten allgemein angestiegen sind. Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, den Sockelbetrag für die Gottfried-Semper-Schule auf 10.000,00 € festzulegen, da die Bedarfe/Gegebenheiten jeweils für eine Grundschule und eine weiterführende Schule berücksichtigt werden müssen.

 

Eine Beispielberechnung ist unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

 

Zur Information:

Die investiven Maßnahmen der Gottfried-Semper-Schule sind in der Haushaltsplanung für 2025 (Vorlage 2024-362) noch nicht mit inbegriffen. Diese werden nach der Beschlussfassung entsprechend mit aufgenommen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Entscheidung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung     


Beschlussvorschlag 1:

Der Ausschuss r Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt beschließt

a)      keinen Investitionsrahmen für die Schulen festzulegen.

b)      jährlich ab 2025 einen Investitionsrahmen im Zuge der Haushaltsplanungen für die Schulen bereitzustellen. Dieser setzt sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 6.100,00 € für die James-Krüss-Schule, Albert-Schweitzer-Schule und Carl-Friedrich-von-Weizsäcker und 10.000,00 € für die Gottfried-Semper-Schule sowie einem weiteren Betrag in Höhe von 15,00 € pro Schüler/in zusammen. Die geplanten Investitionen innerhalb des Investitionsrahmens sind weiterhin von den Schulen zu benennen.

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt Haushaltsmittel für folgende Investitionen für das Jahr 2025 bereitzustellen:

 

Priorisierung

James-Krüss-Schule

 Betrag 

1

Schienensystem mit bodenlangen Vorhängen

     3.000,00 €

2

Leseecken, Lesekojen

     3.500,00 €

3

2 Sitzgruppen

     5.000,00 €

4

Schrank Sekretariat

         700,00 €

5

Sitzbank Schulhof

         500,00 €

6

Basketballkorb

     2.000,00 €

 

Gesamt

   14.700,00 €

 

 

 

 

Albert-Schweitzer-Schule

 

 

Diagnostiktests

     1.700,00 €

 

Gesamt

     1.700,00 €

 

 

 

 

Carl-Friedrich-von-Weizsäcker Gymnasium

 

 

Ergänzung Musikfachschaft

     2.000,00 €

 

Fußballtore

     1.400,00 €

 

Physik Zentralabitur

     6.100,00 €

 

Floorballtore und Mattenwagen (Turnhalle)

     1.500,00 €

 

Gesamt

   11.000,00 €

 

 

 

Priorisierung

Gottfried-Semper-Schule

 

1

20 Stehtische als alternative Arbeitsmöglichkeit im Flur

     8.000,00 €

2

4 Lärmschutzsofas

     5.000,00 €

3

Regale für Grundschule

     4.300,00 €

4

Experimentierset: erneuerbare Energien

         320,00 €

5

2 Molekülbaukasten

         750,00 €

6

Skelett

     1.500,00 €

7

10 Mikroskope für die Flex-Klassen

     3.500,00 €

8

Beuger-Strecker-Modell

         400,00 €

9

Material Thema Radioaktivität

     2.700,00 €

10

Torso

     2.400,00 €

11

Beschattung B-Gebäude (bereits umgesetzt)

     0,00 €

12

Arbeits- und Ruhebereich Pausenhalle Grundschule

     2.500,00 €

13

Lounge-Bereich Mensa

     5.000,00 €

 

Gesamt

   36.370,00 €

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Beispielrechnung für einen Investitionsrahmen:

James-Krüss-Schule

Sockelbetrag    = 6.100,00 €

202 Schüler/in * 15,00 €  = 3.030,00 €

Gesamt    = 9.130,00 €

 

Albert-Schweitzer-Schule

Sockelbetrag    = 6.100,00 €

0 Schüler/in * 15,00 €  = 0,00

Gesamt    = 6.100,00

 

Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium

Sockelbetrag    = 6.100,00 €

658 Schüler/in * 15,00 €  = 9.870,00

Gesamt    = 15.970,00

 

Gottfried-Semper-Schule

Sockelbetrag    = 10.000,00 €

711 Schüler/in * 15,00 €  = 10.665,00

Gesamt    = 20.665,00      


Anlage/n:

bersicht Investive Maßnahmen der Schulen 2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenstellung investive Maßnahmen Schulen (40 KB)      

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