Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-363
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnishaushaltes wird auf 1.199.100 EUR und der der Aufwendungen auf 945.500 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 253.500 EUR aus.
Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A belaufen sich auf 10.800 EUR. Für die Grundsteuer B wird mit 67.500 EUR geplant. Das Grundsteueraufkommen liegt nach Anwendung der neuen Transparenzhebesätze damit insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres. Der Gewerbesteueransatz wurde anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 85.000 EUR (- 40.000 EUR) konservativ veranschlagt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Höhe von 288.300 EUR (+ 22.200 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 31.200 EUR (+ 400 EUR) wurden auf der Grundlage der letzten Steuerschätzung in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2025 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich auf insgesamt 141.700 EUR (+ 5.700 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 114.800 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 26.900 EUR.
Die Kreisumlage ist mit 197.200 EUR (+ 7.700 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 29,50 %.
Laut Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025 wird die Schulumlage auf insgesamt 759.700 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf rd. 68.500 EUR (- 5.000 EUR).
Die Schulkostenbeiträge sind mit 75.700 EUR (+ 7.900 EUR) veranschlagt. Die Planung erfolgte anhand der Vorjahreswerte.
Der 20%- Kostenanteil an der gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/ Osterhorn beläuft sich auf 13.800 EUR (+ 400 EUR).
Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2025 wird für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 220.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2025 ist der Anteil der Gemeinde Osterhorn mit 15.200 EUR (+ 9.700 EUR) eingeplant.
Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.
Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde für jede Betreuungsstunde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Für Osterhorn ist für 2025 mit einem Betrag von 62.000 EUR (+ 1.900 EUR) zu rechnen.
Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband wurde mit 39.500 EUR (+ 1.900 EUR) veranschlagt. Für die Straßenunterhaltung sind weitere 3.800 EUR geplant.
Im Haushaltsjahr 2025 werden für die Entschlammung der Klärteichanlage 18.700 EUR zurückgestellt. Die Schmutzwassergebühren sind mit 75.000 EUR eingeplant.
Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 223.700 EUR (- 3.100 EUR) veranschlagt. Der lediglich geringfügige Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass für 2025 die Grundstücksverkäufe des B-Plan 2 erneut eingeplant werden mussten, da der Verkauf in 2024 nicht mehr erfolgen konnte. Insofern werden auch in 2025 Grundstücke durch Abschreibungen aus dem Umlaufvermögen der Gemeinde ausgebucht. Für 2025 wird für diesen Zweck erneut ein Wert in Höhe 178.000 EUR veranschlagt. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 9.200 EUR (+ 1.200 EUR) gegenüber.
Gemäß Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen sinkt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.429.700 EUR. Der Umlagesatz beträgt 22,92 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 153.900 EUR (- 1.900 EUR).
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.186.100 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 757.800 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 428.300 EUR aus.
Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 451.700 EUR. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen des B-Plans Nr. 2.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 54.600 EUR.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 45.000 EUR für die Anschlussleitungen im Bereich des B-Plan 2 und weitere 2.000 EUR als Vorratsansatz für Tiefbaumaßnahmen eingeplant. Im Bereich der Gemeindestraßen sind weitere 2.000 EUR als Allgemeiner Bedarf veranschlagt.
Im Bereich der Sportförderung sind für die Bezuschussung der Heizungsanlage der Dörpstuv und des Sportlerhauses und die Beschaffung weiterer investiver Sportgeräte insgesamt 3.900 EUR eingeplant. Die Bezuschussung für die Beschaffung von iPads für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule ist mit 500 EUR vorgesehen. Die Bezuschussung der Erweiterung des Tierheims Elmshorn ist mit 300 EUR eingeplant.
Weitere 900 EUR entfallen auf Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr für die Beschaffung eines Schlüsseltresors und den Austausch von Kleingeräten.
Für die Tilgung der laufenden Kredite werden 0 EUR eingeplant.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend ist gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn kein Gremium zuständig.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 79 Abs. 2 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2025 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2025
Anlage/n:
Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2025
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf Haushalt 2025 der Gemeinde Osterhorn (1936 KB) |
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76