Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-361
|
|
Sachverhalt:
Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Gesamtbetrag der Erträge wird im Ergebnisplan auf 3.115.600 EUR und der der Aufwendungen auf 2.936.900 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 178.700 EUR aus.
Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A belaufen sich auf 9.300 EUR und die aus der Grundsteuer B auf 202.800 EUR. Das Grundsteueraufkommen liegt nach Anwendung der neuen Transparenzhebesätze damit insgesamt auf dem Niveau des Jahres 2024. Der Gewerbesteueransatz wurde anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 800.000 EUR (+ 420.000 EUR) konservativ veranschlagt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 871.300 EUR (+ 66.500 EUR) und der Umsatzsteuer in Höhe von 79.200 EUR (+ 1.000 EUR) wurden auf der Grundlage der letzten Steuerschätzung aus 2024 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2025 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich insgesamt auf 308.400 EUR (- 185.700 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 227.100 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 81.300 EUR.
Die Kreisumlage ist mit 619.700 EUR veranschlagt (+ 31.500 EUR). Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 29,50 %.
Laut Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025 wird die Schulumlage auf insgesamt 759.700 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf rd. 259.300 EUR (- 600 EUR).
Für die Schulkostenbeiträge erfolgt eine Veranschlagung in Höhe von insgesamt 259.200 EUR (+ 5.600 EUR). Die Planung basiert auf den Ergebnissen der Vorjahre.
Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwal-tungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2025 wird für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 220.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2025 ist der Anteil der Gemeinde Westerhorn mit 86.200 EUR (+ 55.600 EUR) eingeplant.
Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.
Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde für jede Betreuungsstunde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Für Westerhorn ist für 2025 mit einem Betrag von 303.000 EUR (+ 27.900 EUR) zu rechnen.
Im Haushaltsjahr 2025 werden für die Entschlammung der Klärteichanlage 40.600 EUR zurückgestellt. Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung belaufen sich auf 230.000 EUR.
Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist mit 62.500 EUR (+ 5.500 EUR) angesetzt. Für die Straßenunterhaltung sind weitere 16.000 EUR eingeplant.
Die Abschreibungen wurden mit 390.500 EUR (- 117.800 EUR) veranschlagt. Der Rückgang ist auf eine Verschiebung von Grundstücksverkäufen des B-Plan Nr. 15 vom Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 zurückzuführen. Im Haushaltsjahr 2025 werden nach aktuellem Stand noch drei Grundstücke verkauft und durch Abschreibungen aus dem Umlaufvermögen der Gemeinde ausgebucht. Die Abschreibungen in Höhe des Grundstücksankaufswertes wurde mit 105.300 EUR veranschlagt. In 2024 waren fünf Grundstücksverkäufe eigeplant. Die regulären Abschreibungen liegen damit bei 285.200 EUR (- 23.100 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 58.600 EUR (+ 3.400 EUR) gegenüber.
Gemäß Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen sinkt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.429.700 EUR. Der Umlagesatz beträgt 22,92 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig rd. 480.300 EUR (- 3.000 EUR).
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 4.267.000 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.267.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelsaldo in Höhe von 0 EUR aus.
Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.610.000 EUR. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen des B-Plans Nr. 15 in Höhe von 614.300 EUR. Hiervon entfallen Ablösebeiträge in Höhe von insgesamt 213.400 EUR auf die Anschlüsse für Frischwasser, Abwasser, Breitband und die Herstellung der Straße. Der Anteil für den Breitbandanschluss in Höhe von 8.900 EUR wird an das Amt Hörnerkirchen weitergeleitet. Für die Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses und die Anschaffung des MTW wird eine Zuweisung seitens des Landes in Höhe von 300.000 EUR bzw. 10.500 EUR erwartet. Die geplante Obergrenze für Kreditaufnahmen wird mit 685.200 EUR veranschlagt.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 1.750.200 EUR.
Für die Sanierung der Regenwasserkanalisation der Bahnhofstraße sind im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 340.000 EUR eingeplant. Weitere 600.000 EUR sind für 2026 vorgesehen. Darüber hinaus sind 20.000 EUR für den allgemeinen Bedarf von Tiefbaumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung veranschlagt.
Für die Herstellung der Straße im Bereich des B-Planes Nr. 15 sind erst in 2026 wieder Mittel in Höhe von 230.000 EUR eingeplant. Weitere 40.000 EUR sind in 2025 für die Erneuerung der Straßenentwässerung der L112 vorgesehen. In den Folgejahren werden hierfür weitere Mittel in Höhe von 50.000 EUR benötigt. Im Bereich der Gemeindestraßen sind außerdem Mittel in Höhe von 20.000 EUR für den allgemeinen Bedarf eingeplant.
Für die Freiwillige Feuerwehr wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.196.500 EUR in den Haushalt eingestellt. In 2025 wird mit einem Betrag von 1.100.000 EUR für die Sanierung und den Umbau der Feuerwache geplant. Für die Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportwagens wurden 90.000 EUR in den Haushalt eingestellt. Außerdem ist die Anschaffung einer Pumpe und der Austausch von Kleingeräten mit insgesamt 6.500 EUR vorgesehen.
Für die Errichtung eines Regenwaldes werden 50.000 EUR in den Haushalt eingestellt. Weitere 50.000 EUR werden für die Herrichtung eines Mehrgenerationenplatzes auf dem Spielplatz der Nachtigallentwiete eingeplant. Für die Beschaffung von Rollos im Saal des Lindenhofes werden 5.500 EUR eingeplant.
Im Bereich der Sportförderung sind für die Bezuschussung der Heizungsanlage der Dörpstuv und des Sportlerhauses und die Beschaffung weiterer investiver Sportgeräte insgesamt 11.800 EUR eingeplant. Die Bezuschussung für die Beschaffung von iPads für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule ist mit 1.000 EUR vorgesehen. Die Bezuschussung der Erweiterung des Tierheims Elmshorn ist mit 900 EUR eingeplant.
Für diese Maßnahmen ist die bereits erwähnte Kreditfinanzierung in Höhe von insgesamt 685.200 EUR vorgesehen. Die Höhe entspricht der ermittelten Kreditobergrenze nach den Vorschriften der Gemeindeordnung.
Die Tilgung von Krediten (Finanzierungstätigkeit) ist mit 14.500 EUR veranschlagt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn).
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S.1 Nr. 1 i.V.m. § 79 Bas. 2 GO).)
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2025 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 werden gemäß beigefügtem Entwurf beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2025.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2025
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Entwurf Haushalt 2025 der Gemeinde Westerhorn (2386 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76