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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-347  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
19.11.2024 
Sitzung des Koordinations- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
05.12.2024 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.   

 

Ergebnishaushalt     

 

Die Haushaltssatzung weist im Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2025 einen ausgeglichenen Haushalt aus. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 4.400.300 EUR festgesetzt.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen bilden seit dem 01. Januar 2008 eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der r die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2025 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 1.104.600 EUR eingeplant. Die Vorauszahlungen für 2024 beliefen sich auf 1.008.400 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2024 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden. Darüber hinaus ist eine anteilige Kostenerstattung der KommunIT-Umlage in Höhe von 185.000 EUR im Haushalt des Amtes Hörnerkirchen veranschlagt.  

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf 207.200 EUR. Zusätzlich erfolgt eine Erstattung von Personalkosten im Bereich des Bauhofes an die Stadt Barmstedt in he von 65.700 EUR, die nicht über die 22% Pauschale abgedeckt ist. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beläuft sich auf 3,14 Stellen.   

 

Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 759.700 EUR (2024 = 749.100 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich folgende Teilbeträge:   

 

Bokel                                70.711,93 EUR

Brande-Hörnerkirchen           353.559,67 EUR

Osterhorn                      76.151,31 EUR

Westerhorn                      259.277,09 EUR

 

 Summe                                 759.700,00 EUR

 

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. In den vergangenen Haushaltsjahren wurde die Schulumlage zur Entlastung der Gemeinden um den jeweiligen Anteil einer bestimmten Maßnahme reduziert und durch die liquiden Mittel des Amtes Hörnerkirchen gedeckt, wenn ein Vergleich des geplanten Haushaltsansatzes der Schulumlage mit den aus dem 3. Quartal des laufenden Haushaltsjahres hochgerechneten Ist-Zahlen ergab, dass eine Reduzierung der Schulumlage gerechtfertigt wäre. In Anbetracht der bevorstehenden Aufgaben des Amtes Hörnerkirchen wird seitens der Verwaltung empfohlen, auch in 2025 auf die Reduzierung der Schulumlage zu verzichten. Um dennoch eine Entlastung der Gemeinden sicherzustellen, wird der Ansatz der baulichen Unterhaltung der Grundschule Hörnerkirchen für 2025 um 175.000 EUR reduziert. Die bereits in 2024 veranschlagten aber nicht durchgeführten Maßnahmen der baulichen Unterhaltung werden nicht erneut veranschlagt. Die eingesparten Aufwendungen aus 2024 werden als Haushaltsrest übertragen.

 

Die Umlage für die Trägerschaft der Kindertagesstätten wird auf 220.600 EUR (2024 = 74.600 EUR) festgesetzt. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist in der bisher ungeklärten Kitafinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein begründet. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haushaltsplanung ist keine abschließende gesetzliche Regelung verabschiedet worden. Die Hochrechnung erfolgte auf Basis des ersten Gesetzesentwurfes. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

Bokel                        16.646,42 EUR

Brande-Hörnerkirchen         102.676,22 EUR

Osterhorn                     15.107,67 EUR

Westerhorn               86.169,69 EUR

 

Summe                                220.600,00 EUR

 

 

Die Amtsumlage wird in Höhe von 1.429.700 EUR (2024 = 1.460.700 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 22,92 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich damit folgende Teilbeträge:

 

Bokel                   216.953,87 EUR

Brande-Hörnerkirchen       578.601,64 EUR

Osterhorn                  153.897,37 EUR

Westerhorn               480.247,12 EUR

 

Summe                               1.429.700,00 EUR

 

 

Die Berechnungen der Umlagen sind der Haushaltssatzung beigefügt.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 5.223.900 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 5.274.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 50.100 EUR aus.

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit beläuft sich dabei auf 1.040.000 EUR.

 

r den Grunderwerb zum Neubau der Kindertagesstätte sind 362.200 EUR und weitere 200.000 EUR als Planungskosten im Haushalt es Amtes Hörnerkirchen bereitgestellt. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2026 mit 1.500.000 EUR, 2027 mit 3.000.000 EUR und 2028 mit weiteren 3.100.000 EUR veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2022 ist bereits ein Teil des Grunderwerbs in Höhe von 182.200 EUR erfolgt, sodass sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf 8.344.400 EUR beläuft. Für investive Auszahlungen in 2025 ist insgesamt eine Kreditermächtigung in Höhe von 878.600 EUR eingeplant.

 

r den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wurden Planungskosten in Höhe von 200.000 EUR und eine Verpflichtungsermächtigung für 2026 in Höhe von weiteren 200.000 EUR veranschlagt.

 

In der Grundschule Hörnerkirchen sind für die Beschaffung von beweglichen Vermögen insgesamt 3.600 EUR als Allgemeiner Bedarf eingeplant.

 

Darüber hinaus sind für weitere Beschaffungen von beweglichem Vermögen mit insgesamt 12.800 EUR eingeplant. Davon entfallen 6.500 EUR für die Ausstattung des Obergeschosses des Amtshauses und der Bahnhofstraße 42. Ein Anteil in Höhe von 6.000 EUR entfällt auf Unterkünfte für den Bereich der Hilfen für Asylbewerber. Weitere 300 EUR sind als allgemeiner Bedarf für IT-Ausstattungen vorgesehen.

 

r Nachverdichtungen des Breitbandnetzes sind 100.000 EUR eingeplant. Für diesen Zweck wurden auch in die mittelfristige Finanzplanung von 2026 bis 2028 wieder jeweils 100.000 EUR aufgenommen.

 

Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 161.400 EUR veranschlagt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig: Koordinations- und Finanzausschuss des Amtes Hörnerkirchen

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschussrnerkirchen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 werden gemäß beigefügtem Entwurf beschlossen.

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2025.


Anlage/n:

 

- Haushaltsentwurf 2025 inkl. Stellenplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Haushalt 2025 des Amtes Hörnerkirchen inkl. Stellenplan (2923 KB)      

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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