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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-338  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kühl, Antonia
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
15.10.2024 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
12.12.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Brande-Hörnerkirchen zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss weist einen Überschuss inhe von 471.386,87 EUR aus. 

 

Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird. 

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen weist zum 31.12.2022 keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag aus, sodass der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen gebucht werden kann.   

 

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). 

 

Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 32,83 % beträgt, wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage wird sich dadurch auf 1.419.583,39 EUR erhöhen. Der Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage beträgt damit 49,36 %.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen der Finanzausschuss.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 GO.  


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2022 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 471.386,87 EUR wird in voller Höhe der Ergebnisrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Siehe Anlagen.    


Anlage/n:

 

- Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2022

- Lagebericht der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2022 (1790 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht 31.12.2022 (736 KB)      

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