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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-336  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kühl, Antonia
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn Vorberatung
09.10.2024 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
04.12.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von 223.919,14 EUR aus.

 

Zum 01.01.2024 hat das Land Schleswig-Holstein das Gemeindehaushaltsrecht (GemHVO) ergänzt, um den Kommunen zukünftig planerisch eine Entnahme aus der bisherigen Ergebnisrücklage (ab 01.01.2024 Ausgleichsrücklage) zu ermöglichen (fiktiver Haushaltsausgleich).

 

Hierzu müssen zunächst die Eigenkapitalpositionen neu aufgeteilt werden. Gem. § 60 (3) GemHVO wird der Bestand der allgemeinen Rücklage und der Ergebnisrücklage nach Beschluss gemäß § 92 Absatz 3 Satz 2 GemHVO über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 entnommen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Aufteilung des entsprechenden Bilanzwertes auf allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Die allgemeine Rücklage soll einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 Prozent der allgemeinen Rücklage ausweist.

 

Diese Entscheidung wird die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 04.12.2024 treffen.

 

Die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 erfolgt ebenfalls während der Sitzung am 04.12.2024 im Rahmen einer Vorlage über die Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024.

 

Insofern wird mit dieser Vorlage lediglich der Jahresabschluss, nicht aber die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses.  

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.    


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2023 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlagen.     


Anlage/n:

 

- Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2023

- Lagebericht der Gemeinde Westerhorn

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2023 inkl. Anlagen (1981 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht 31.12.2023 (629 KB)      

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