Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-335
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Sachverhalt:
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn zur Prüfung vorgelegt (§ 95 n Abs. 5 GO).
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von 204.201,36 EUR aus.
Jahresfehlbeträge sollen gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchungen aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit ein Ausgleich nach Absatz 3 nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.
Die Schlussbilanz der Gemeinde Westerhorn weist zum 31.12.2022 für die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 1.852.990,31 EUR aus.
Eine Deckung des Jahresfehlbetrages ist somit durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage möglich. Nach Umbuchung weist die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 1.648.788,95 EUR aus.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 204.201,36 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu decken.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2022 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresfehlbetrag wird durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage.
Anlage/n:
-Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2022
-Lagebericht der Gemeinde Westerhorn
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2022 (1986 KB) | |||
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2 | Lagebericht 31.12.2022 (620 KB) |
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