Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-332
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Sachverhalt:
Der SV Hörnerkirchen e.V. hat den anliegenden Antrag eingereicht und bittet den Amtsausschuss, den Sportplatz in Hörnerkirchen mit einer Flutlichtanlage auszustatten.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen
a) beauftragt die Verwaltung die Umsetzung der Ausstattung des Sportplatzes Hörnerkirchen mit einer Flutlichtanlage zu prüfen und einen Kostenplan aufzustellen. Weiterhin sind Fördermöglichkeiten zu prüfen. Das Ergebnis ist in der nächsten Sitzung vorzulegen.
b) lehnt den Antrag des SV Hörnerkirchen e.V. auf Ausstattung des Sportplatzes Hörnerkirchen mit einer Flutlichtanlage ab.
Finanzielle Auswirkungen:
Da der Antrag erst am 17.09.2024 in der Verwaltung eingegangen ist, konnten keine aussagekräftigen Kosten ermittelt werden.
Laut Internetrecherche liegen die Kosten bei einem Neubau bei ca. 45.000,00 € - 65.000,00 €. (Technik und Gegebenheiten prüfen)
Anlage/n:
-Antrag SV Hörnerkirchen e.V. – Flutlichtanlage Sportplatz Hörnerkirchen
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag SV Hörnerkirchen e.V. - Flutlichtanlage Sportplatz Hörnerkirchen (593 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76