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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-328  

Betreff: Digitalisierung der Schulen - Schüler-iPads
Erhöhung der Miete für Miet-iPads
Status:öffentlich  
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt
24.09.2024 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt
08.10.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport am 27.05.2024 wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die sich mit der Thematik der Miete für Schüler-iPads befasst. Die Arbeitsgruppe hat sich am 16.07.2024 und am 03.09.2024 zusammengesetzt. Im Zuge dessen wurde auch über ein Komplett-Miet-Modell für Schüler-iPads beraten.

 

Aktuell beläuft sich die Mietgebühr für diese Geräte auf monatlich 7 EUR, während die tatsächlichen monatlichen Kosten pro Mietgerät bei 22,54 EUR liegen.

 

Diese Kosten setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:

Investitionskosten: 12,00 EUR

Vorort-Service:   8,04 EUR

Verwaltungsgebühr:   1,67 EUR

Apps:     0,83 EUR

 

Um die monatlich anfallenden Kosten pro iPad zumindest um 50 % zu decken, müsste die Miete auf mindestens 11,27 EUR festgesetzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Mietgebühr auf 12 EUR zu erhöhen, um zumindest einen größeren Teil der anfallenden Kosten zu decken. In dieser Höhe würden zumindest rund die Hälfte der tatsächlichen Kosten abgedeckt werden, was von der Arbeitsgruppe auch so angestrebt wurde.Sozial schwache Familien sollen weiterhin die Möglichkeit haben von der Miete befreit zu werden.

 

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport hat sich in der Sitzung am 10.09.2024  einstimmig für eine Mietpreiserhöhung ausgesprochen. Die Beratung über ein Komplett-Miet-Modell wurde auf die nächste Sitzung des Ausschusses vertagt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Abs. 1 Nr. 1 Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den monatlichen Mietpreis eines Miet-iPads für die schulische Nutzung zum Schuljahr 2025/2026 auf 12 EUR anzuheben.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Bei einer Erhöhung von 7 EUR auf 12 EUR pro Monat würden die laufenden Kosten sich insoweit verringern, dass rund die Hälfte durch die Mieterträge gedeckt werden können. Die zu erwartenden Erträge werden entsprechen in den Haushalt für das Jahr 2025 eingeplant.       


Anlage/n:

-

 

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