Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-318
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Sachverhalt:
Im Zuge der Planungen für den Bau der städtischen Feuerwache und Polizeistation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 78 an der Lutzhorner Landstraße wurde eine Projektänderung erforderlich. Aus diesem Grund ist die Aufhebung des beschlossenen Satzungsbeschlusses notwendig, da eine Anpassung des Bebauungsplans sowie der zugrunde liegenden Gutachten erforderlich ist.
Zur effizienten Umsetzung der Anpassungen wurde die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Planungsbüros und den zuständigen Stellen für die Erstellung der schalltechnischen Gutachten sowie des wasserwirtschaftlichen Konzepts koordiniert.
Eine erneute Auslegung des geänderten Entwurfs ist für November 2024 geplant. Zur Vorbereitung wird die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 26.09.2023 beantragt.
Für weitergehende Informationen zum Sachstand des Bebauungsplans wird auf die Vorlage VO 2024-313 verwiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss vom 26.09.2024 zum Bebauungsplan Nr. 78 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" wird aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Hausmittel sind im Haushaltsjahr 2024 auf dem Produktsachkonto 511010.543107 vorhanden.
Anlage/n:
Keinel
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76