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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-304  

Betreff: Klimaneutralität Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hermanns, Till
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt Kenntnisnahme
16.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Unter Klimaneutralität versteht man eine Netto-Null Emission von Treibhausgasen (CO2, Methan, u.a.). Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau aus der Atmosphäre in Senken herrschen.

 

Die Bundesregierung will bis zu dem Zieljahr 2045 in Deutschland treibhausgasneutral sein. In den energetischen Quartierskonzepten Nord und Süd wurde für Barmstedt das Ziel der Bundesregierung 2045 verwendet, um treibhausgasneutral zu werden.

 

Im Verlauf der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) Barmstedt wurde r die Potenzialanalyse und Szenarienentwicklung auf Basis der Diskussion des letzten Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz am 10. Juni 2024 als Zieljahr 2045 zum Erreichen der Klimaneutralität festgelegt.

 

Die Koalition 2022-2027 zwischen der Christlich Demokratische Union Schleswig-Holstein (CDU) und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein (GRÜNE) hatr Schleswig-Holstein allerdings per Kabinettsbeschluss am 18. Juni 2024 schon 2040 als Ziel für das Erreichen der Klimaneutralität beschlossen. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein wird dementsprechend im Landtag beraten und soll novelliert werden. Es soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dabei soll Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Industrieland gemacht werden.

 

Solange es in Barmstedt keinen anderen Beschluss gibt, wird in das IKK Barmstedt noch 2045 als Zieljahr der Klimaneutralität geschrieben und die Potenzialanalyse und Szenarienentwicklung wurde durch energielenker projects GmbH dementsprechend durchgeführt.

In das IKK wird allerdings der Hinweis geschrieben, dass falls sich das EWKG ändert auch in Barmstedt Klimaneutralität im Jahr 2040 erreicht werden soll und die entsprechenden Einzel-Vorgaben (bspw. Photovoltaik wird künftig Pflicht bei Neubau von Wohngebäuden sowie Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen) umgesetzt werden sollen.

 

Falls es noch in Barmstedt den Beschluss gibt, dass Barmstedt bis 2040 klimaneutral werden soll und die energielenker projects GmbH noch ein zweites Szenario bis 2040 rechnen soll, würde dies Mehrkosten verursachen. Auch ist dabei der Zeitplan bei der Erstellung des IKK Barmstedt zu beachten.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz // Kenntnisnahme


Anlage/n:

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