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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-302  

Betreff: Allgemeinverfügung zur Nutzung der Wasserfläche des Rantzauer Sees
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt zurückgestellt   
18.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt geändert beschlossen   
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In einem Zeitungsartikel der Barmstedter Zeitung vom 01.08.2024 wurde über die Nutzung des Rantzauer Sees berichtet. Wie dem Zeitungsartikel zu entnehmen ist, gibt es derzeit keine klare Regelung zur Nutzung des Rantzauer Sees durch „Dritte“. Dies hat zur Folge, dass das Schwimmen, Stand-up-Paddling oder Bootfahren derzeit geduldet wird.

 

Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, dass eine klare Regelung für die Nutzung des Rantzauer Sees geschaffen wird.

 

Die Stadt Barmstedt ist Eigentümerin des Rantzauer Sees. Daher kann auch die Stadt Barmstedt bestimmen, in welcher Form der See und seine Seefche genutzt wird. Zur Regelung eines solchen Sachverhaltes wird eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und bekannt gemacht. Zusätzlich werden eventuelle Verbote am Rantzauer See durch Hinweisschilder ergänzt.

 

Im Anhang dieser Vorlage wird ein erster Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung schlägt in ihrer Verfügung vor, dass das Nutzen des Sees nur für die Sondernutzerinnen und Sondernutzer zulässig ist, die die Stadt Barmstedt als Eigentümerin bestimmt hat. Darüber hinaus bleiben die Regeln in der Bade-Zone von der Allgemeinverfügung unberührt bzw. es gelten die Regeln der Badestelle. Auch hier ist das Bootfahren bereits durch ein Hinweisschild verboten.

 

Die weitere Begründung ergeht aus dem Entwurf der Allgemeinverfügung.

 

Fortsetzung des Sachverhaltes:

 

In seiner Sitzung vom 16.09.2024 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verfügungen aus den 50er oder 60er-Jahres herauszusuchen und vorzustellen.

 

Hierzu kann seitens des Gemeindearchives mitgeteilt werden, dass kein Beschluss ermittelt werden konnte, der sich mit dem Rantzauer See beschäftigt.

 

Einzig gefunden wurde, dass 1987 der Magistrat beschlossen hat, das Büro für Landschaftsplanung Störmer und Zumholz aus Hamburg mit der Erweiterung des Landschaftsplanes Rantzauer See zu betrauen. Aus den Protokollen von Magistrat und Bauausschuss geht aber hervor, dass dieser Plan sich lediglich mit den Flächen rund um den Rantzauer See und mit angrenzenden Gewerben wie dem Wellenbad, sowie mit dem Ausbau von Parkplätzen und der Verbesserung der Wasserqualität durch den Bau von Ein- und Auslaufwerken beschäftigt, nicht aber mit der Nutzung des Sees an sich.

 

Es kann daher keine besagte Verfügung aus vergangener Zeit vorgelegt werden.

 

Es wird um weitere Beratung und Beschlussfassung gebeten, wie zukünftig mit der Wasserfläche des Rantzauer Sees umgegangen werden soll. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz // Vorberatung

Hauptausschuss // Vorberatung
Stadtvertretung // Entscheidung      


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die vorgelegte Allgemeinverfügung zu erlassen und die Nutzung des Rantzauer Sees entsprechend einzuschränken.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es entstehen lediglich finanzielle Auswirkung für die Beschaffung von Hinweisschildern. Diese können durch den laufenden Haushalt abgedeckt werden.


Anlage/n:
 

Entwurf einer Allgemeinverfügung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Allgemeinverfuegung Nutzung Rantzauer See (531 KB)      

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