Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-295
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Sachverhalt:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Aufgabe der
Sportförderung an die Gemeinden zurückübertragen.
Daher gilt es nun, die Richtlinien entsprechend anzupassen.
Die Aufgabe der Schulträgerschaft sowie der Freizeitgestaltung von Kindern und
Jugendlichen bleiben beim Amt Hörnerkirchen angesiedelt, weshalb die Zuschüsse zu
Klassenfahrten, die kulturelle Weiterbildung sowie die Offene Jugendarbeit „Teestube“ bei
der Richtlinie für die Gemeinde entfällt.
Die Verwaltung schlägt vor, die aktuellen Beträge beizubehalten und die Aufteilung der
Kosten weiterhin über den Amtsumlageschlüssel abzurechnen, sodass im Grunde keine
Änderungen entstehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
-Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen // Vorberatung
-Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen // Vorberatung
-Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die anliegenden Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufteilung der Kosten erfolgt wie vorher über den Amtsumlagesatz. Die Kosten werden
ab 2025 direkt über das Gemeindekonto verbucht.
Anlage/n:
-Bearbeitete Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und
Jugendförderungsmaßnahmen
-Lesefassung Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und
Jugendförderungsmaßnahmen
Kontakt & Öffnungszeiten
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De-Mail-Adressen:
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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