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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-295  

Betreff: Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Sozialausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
04.11.2024 
Sitzung des Sozialausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
27.11.2024 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
12.12.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Aufgabe der

Sportförderung an die Gemeinden zurückübertragen.

Daher gilt es nun, die Richtlinien entsprechend anzupassen.

 

Die Aufgabe der Schulträgerschaft sowie der Freizeitgestaltung von Kindern und

Jugendlichen bleiben beim Amt Hörnerkirchen angesiedelt, weshalb die Zuschüsse zu

Klassenfahrten, die kulturelle Weiterbildung sowie die Offene Jugendarbeit „Teestube“ bei

der Richtlinie für die Gemeinde entfällt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die aktuellen Beträge beizubehalten und die Aufteilung der

Kosten weiterhin über den Amtsumlageschlüssel abzurechnen, sodass im Grunde keine

Änderungen entstehen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

-Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen // Vorberatung

-Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen // Vorberatung

-Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen // Entscheidung     


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die anliegenden Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen.


Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufteilung der Kosten erfolgt wie vorher über den Amtsumlagesatz. Die Kosten werden

ab 2025 direkt über das Gemeindekonto verbucht.         


Anlage/n:

-Bearbeitete Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und

Jugendförderungsmaßnahmen

-Lesefassung Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und

Jugendförderungsmaßnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bearbeitete Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen (472 KB)      
Anlage 2 2 Lesefassung Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen (454 KB)      

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