Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-292
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Sachverhalt:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Aufgabe der Sportförderung an die Gemeinden zurückübertragen.
Daher gilt es nun, die Richtlinien entsprechend anzupassen.
Die Aufgabe der Schulträgerschaft sowie der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen bleiben beim Amt Hörnerkirchen angesiedelt, weshalb die Zuschüsse zu Klassenfahrten, die kulturelle Weiterbildung sowie die Offene Jugendarbeit „Teestube“ bei der Richtlinie für die Gemeinde entfällt.
Die Verwaltung schlägt vor, die aktuellen Beträge beizubehalten und die Aufteilung der Kosten weiterhin über den Amtsumlageschlüssel abzurechnen, sodass im Grunde keine Änderungen entstehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
-Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport Westerhorn // Vorberatung
-Finanzausschuss Westerhorn // Vorberatung
-Gemeindevertretung Westerhorn // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die anliegenden Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufteilung der Kosten erfolgt wie vorher über den Amtsumlagesatz. Die Kosten werden ab 2025 direkt über das Gemeindekonto verbucht.
Anlage/n:
-Bearbeitete Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen
-Lesefassung Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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