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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-229-1  

Betreff: Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, HinnerkBezüglich:
VO/2024-229
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2024 hat das Land Schleswig-Holstein das Gemeindehaushaltsrecht (GemHVO) ergänzt, um den Kommunen zukünftig planerisch eine Entnahme aus der bisherigen Ergebnisrücklage (ab 01.01.2024 Ausgleichsrücklage) zu ermöglichen (fiktiver Haushaltsausgleich).

 

Die Übergangsregelungen zur Einführung der neuen Ausgleichsrücklage sind nicht eindeutig formuliert, sodass die Ursprungsvorlage die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und die Ergebnisverwendung nach altem Recht vorgesehen hat.

 

Mehrere Rücksprachen mit dem Land Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag haben ergeben, dass die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 nach altem Recht richtig ist. Die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 muss hingegen nach den neuen Regelungen der GemHVO erfolgen.

 

Die neuen Regelungen sehen lediglich noch eine Mindestausstattung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 20 % der Bilanzsumme vor. Eine Einschränkung, dass die neue Ausgleichsrücklage nur 33% der Allgemeinen Rücklage betragen darf, wie es bei der Ergebnisrücklage der Fall war, entfällt.

 

Insofern kann über die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 flexibler entschieden werden. Die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 erfolgt mit der Vorlage „Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt muss lediglich der Jahresabschluss beschlossen werden. Die Anlagen befinden sich in der Ursprungsvorlage VO/2024-229. 

 

Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses hat den Jahresabschluss in seiner letzten Sitzung geprüft und ohne Beanstandung festgestellt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. 

 

Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Siehe Anlagen in der Ursprungsvorlage VO/2024-229   


Anlage/n:

 

Siehe Ursprungsvorlage VO/2024-229 

 

Stammbaum:
VO/2024-229   Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2024-229-1   Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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