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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-287  

Betreff: Wahl eines Gemeindewahlausschusses sowie einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters für die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters in 2025
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Grüntz, Jan-Hendrik
2. Holz, Marcel
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
24.09.2024 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.10.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes besteht der Wahlausschuss für die rgermeisterwahl in 2025 aus der/dem Bürgermeister/in als Gemeindewahlleiter/in und 8 weiteren Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen. Die/Der Bürgermeister/in als Gemeindewahlleiter/in ist Vorsitzende/r des Gemeindewahlausschusses.

 

Die Beisitzer/innen sowie die Stellvertreter/innen sind vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten von der Stadtvertretung zu wählen. Dabei sollen die in der Stadt Barmstedt vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Die hier vertretenen Parteien und Wählergruppen sind gebeten worden, Kandidaten für die Besetzung des Wahlausschusses einzureichen. Entsprechende Vorschläge sind eingegangen.

 

Da die Möglichkeit besteht, dass Frau Döpke sich im nächsten Jahr zur Wiederwahl stellt (§ 12 Absatz 1 Nr. 1. des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes), sollte nach § 12 Absatz 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes durch die Stadtvertretung eine andere Person zur/zum Wahlleiter/in gewählt werden.

 

In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung Herrn Jan-Hendrik Grüntz (Fachbereichsleiter Bürgerservice) als Vorsitzenden und Herrn Heiko Lichy (Fachbereichsleiter Steuerung und Marketing) als stellvertretenden Vorsitzenden vor.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Hauptausschuss // Vorberatung

Entscheidung // Stadtvertretung // gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, den Fachbereichsleiter des Bürgerservice, Herrn Jan-Hendrik Grüntz, als andere Person zum Wahlleiter und damit zum Vorsitzenden des Wahlausschusses zu wählen.

 

Die erste Sitzung des Wahlausschusses soll am 04.11.2024 tagen.

Folgende wahlberechtigte Personen werden als Beisitzer/innen bzw. Stellvertreter/innen in den Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl in 2025 gewählt:

 

Wahlleiter:  Jan-Hendrik Grüntz  Stellvertr. Wahlleiter: Heiko Lichy

Beisitzer/in:  1. Andrea Siedenhans Stellvertr. Beisitzer/in: 1. Thorsten Gross

  2. Wolfgang Johannsen     2. Henning Behrens  

  3. Hauke Schmidt       3. Michael Leopold Jouvin

  4. Peter Gottschalk      4. Harald Timm

  5. Hans-Jürgen Pietsch     5. Reimer Karstens

  6. Carsten Schulte       6. Sascha Golditz

  7. Klaus Kuberzig      7. Thekla Ziesenitz

  8. Hans-Christian Hansen     8.  Hans-Joachim Wilms
 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

Keine
 

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