Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-274
|
|
Sachverhalt:
Mit Sitzung des Amtsausschusses vom 27.06.2024 wurde die Selbstverwaltungsaufgabe des Brandschutzes, teilweise, von den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen und Osterhorn auf das Amt Hörnerkirchen übertragen.
Das Amt stimmte der teilweisen Übertragung der Aufgabe „Brandschutz und Hilfeleistung (§ 2 des Brandschutzgesetzes)“ gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 AmtO durch die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen und Osterhorn auf das Amt mit Wirkung zum 01.07.2024 zu, soweit es die Trägerschaft für ein neues gemeinsames Feuerwehrgerätehaus betrifft, einschließlich dessen Planung, Bau sowie dessen laufende Unterhaltung und Verwaltung.
Durch die Übertragung der Aufgabe „Brandschutz und Hilfeleistung“ auf das Amt Hörnerkirchen wird der Bau und die Finanzierung der Feuerwache nun über den Haushalt des Amtes finanziert und abgewickelt. Die Refinanzierung soll durch jährliche Investitionskostenzuschüsse durch die Gemeinden erfolgen. Der Unterhalt des Feuerwehrgerätehauses wird durch die Erhebung einer Feuerwehrumlage seitens der beteiligten Gemeinden sichergestellt.
Der Verteilungsschlüssel für die Feuerwehrumlage und die Investitionskostenzuschüsse für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen und Osterhorn soll mit dieser Vorlage beraten und beschlossen werden.
Festlegung des Umlageschlüssels
Bei der Planung einer solchen Umlage gibt es verschiedene Ansätze, die je nach örtlichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen gewählt werden können. Hier sind mögliche Umlagesätze ausgehend von einem Beispielvolumen von 50.000 €:
- Steuer- und Finanzkraft der Gemeinde bzw. Amtsumlagesatz:
Eine Umlage könnte, analog zur Amtsumlage, nach der finanziellen Leistungs-fähigkeit der Gemeinden berechnet werden. Gemeinden mit einer höheren Steuer- und Finanzkraft zahlen einen höheren Anteil der Umlage. Bei der Verteilung ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Westerhorn bei der Umlage auszuschließen ist. Insofern verändern sich die prozentualen Anteile der Amtsumlage wie folgt:
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinden Brande-Hörnerkirchen
und Osterhorn eine Feuerwehrgemeinschaft bilden, die auch fortbestehen soll. Osterhorn beteiligt sich mit 20% an den Aufwendungen und Auszahlungen. Insofern verändern sich die prozentualen Anteile wie folgt:
- Einwohnerzahl:
Ein weiterer Ansatz ist eine Umlage basierend auf der Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinden. Dabei wird der Gesamtbetrag der Feuerwehrkosten proportional auf die Einwohnerzahl umgelegt Dies entspricht einer Verteilung wie folgt:
Bokel: 563 20,36% 10.180 €
Brande-Hörnerkirchen: 1.789 64,70% 32.350 €
Osterhorn: 413 14,94% 7.470 €
Gesamt: 2.765 100,00% 50.000 €
- Flächenmaßstab:
Des Weiteren könnte die Umlage auch nach Fläche gerechnet sein. Hier werden die Gesamtkosten der Feuerwehr nach der Fläche der jeweiligen Gemeinden verteilt. Größere Flächen erfordern oft einen höheren Aufwand, z.B. durch längere Anfahrtswege. Dies entspricht einer Verteilung wie folgt:
Bokel: 16,02 km² 45,77% 22.885 €
Brande-Hörnerkirchen: 13,14 km² 37,54% 18.770 €
Osterhorn: 6,38 km² 16,69% 8.345 €
Gesamt: 35,54 km² 100,00% 50.000 €
- Einwohner- und Flächenmaßstab (Kombinationsmodell):
Man könnte auch einen kombinierten Maßstab verwenden, bei dem sowohl die Einwohnerzahl als auch die Fläche berücksichtigt werden. Zum Beispiel könnte die Hälfte der Kosten nach Einwohnerzahl und die andere Hälfte nach der Fläche umgelegt werden. Dies entspricht einer Verteilung wie folgt: Dies entspricht einer Verteilung wie folgt:
Einwohnerzahlen zur Hälfte:
Bokel: 563 20,36% 5.090 €
Brande-Hörnerkirchen: 1.789 64,70% 16.175 €
Osterhorn: 413 14,94% 3.735 €
Gesamt: 2.765 100,00% 25.000 €
Flächenanzahl zur Hälfte:
Bokel: 16,02 km² 45,77% 11.442,50 €
Brande-Hörnerkirchen: 13,14 km² 37,54% 9.385,00 €
Osterhorn: 6,38 km² 16,69% 4.172,50 €
Gesamt: 35,54 km² 100,00% 25.000,00 €
Gesamtbelastung:
Bokel: 16.532,50 €
Brande-Hörnerkirchen: 25.560,00 €
Osterhorn: 7.907,50 €
Gesamt: 50.000,00 €
- Festbetrag pro Gemeinde:
Alternativ könnte ein fester Betrag je nach Größe, Einwohnerzahl oder sonstigen Kriterien für jede Gemeinde festgelegt werden. Diesen gilt es dann zu beraten.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, sich am jährlich festzulegenden Amtsumlagesatz inklusive der 20-%-Regelung zwischen Brande-Hörnerkirchen und Osterhorn zu orientieren. Dies ist auch der Umlagesatz, der seiner Zeit in den Vorgesprächen seitens der Gemeinden favorisiert wurde. Durch die Wahl dieses jährlich neu zu berechnenden Verteilungsschlüssels würden sowohl bei der Finanzierung als auch der Unterhaltung des Feuerwehrgerätehauses Verschiebungen bei der Steuer- und Finanzkraft der Gemeinden berücksichtigt und eine leistungsgerechte Aufteilung der Belastungen gewährleistet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, eine Feuerwehrumlage für die Refinanzierung und Unterhaltung des neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehauses einzuführen. Der Verteilungsschlüssel soll gemäß der Variante 1, nach dem Amtsumlagesatz inklusive der 20% Regelung der Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn, erhoben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Bau und die Finanzierung der Feuerwache werden über den Haushalt des Amtes abgewickelt.
Die Refinanzierung soll durch jährliche Investitionskostenzuschüsse durch die Gemeinden erfolgen. Gemäß der Gemeindeordnung ist es zulässig für Investitionen Kredite aufzunehmen.
Der Unterhalt des Feuerwehrgerätehauses wird durch die Erhebung einer Feuerwehrumlage seitens der beteiligten Gemeinden sichergestellt. Die entsprechenden Umlagebeträge werden im Haushalt der Gemeinden auf den Ergebniskonten eingestellt und im Rahmen der Umlage an das Amt Hörnerkirchen ausgezahlt.
Gerechnet auf einer Beispielsumme von 50.000 € würden gemäß der Variante 1 (Schlüssel der Amtsumlage inkl. der 20% Regelung) folgende Umlage in den Gemeinden fällig werden:
Bokel: 11.275,61 €
Brande-Hörnerkirchen: 30.979,51 €
Osterhorn: 7.744,88 €
Gesamt: 50.000,00 €
Für den Haushalt 2025 sollten erste Planungskosten eingestellt werden, wenn mit der Planung des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses begonnen werden soll.
Anlage/n:
Keine
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76