Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-258
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Sachverhalt:
Mit Antrag vom 12.06.2024 hat die „gemeinnützige Perspektive GmbH – Familienbildungsstäte Elmshorn“ den Zuschussantrag 2025 für die institutionelle Förderung gestellt.
Insgesamt wird für den Amtsbereich Hörnerkirchen ein Zuschuss in Höhe von 1.252,98 € beantragt. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen würde ein Anteil in Höhe von 897,97 € entfallen.
Die Kostenbeteiligung erfolgt entsprechend der jeweiligen Nutzer.
Die Gemeinde sollte nun entscheiden, ob wie bereits in den vergangenen Jahren, auch 2025 ein Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Sozialausschuss / Finanzausschuss // Vorberatung
Gemeindevertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 897,97 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbetrag in Höhe von 897,97 € wurde im Haushaltsansatz 2025 unter dem Konto 13.361010.531830 eingeplant.
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung 2025 Amt Hörnerkirchen, 12.06.2024
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag institutionelle Förderung 2025 Amt Hörnerkirchen, 12.06.2024 (1090 KB) |
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