Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-256
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Sachverhalt:
Die Verwaltung schlägt im Rahmen der Überprüfung des bestehenden Ortsrechts auf weitere Notwendigkeit, die Aufhebung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt vom 27.06.2017 vor. Diese hat keine rechtliche und praktische Auswirkung mehr.
Insbesondere sind die dort noch geregelten Rechtsbereiche in § 222 der Abgabenordnung (AO, Stundung), § 261 AO (Niederschlagung) und § 227 AO (Erlass) schon gesetzlich gleichbedeutend geregelt.
Die Verteilung der Wertgrenzen für die Regelungsbereiche erfolgt in der Hauptsatzung sowie in der Zuständigkeitsordnung und bedarf auch keiner weiteren Regelung. Die Bürgermeisterin macht darüberhinaus von der Befugnis zur Delegation auf Bedienstete gebrauch.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung
Stadtvertretung // Entscheidung gem. § 28 GO
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Barmstedt über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen vom 27.06.2017 wird aufgehoben.
Die als Anlage angefügte Aufhebungssatzung gleichen Wortlautes wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt vom 27.06.2017
Aufhebungssatzung zur Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76