Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-255  

Betreff: Aufhebung eines Sperrvermerkes, Beschilderung der Gottfried-Semper-Schule
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
10.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die aktuelle Beschilderung der Gottfried-Semper-Schule ist sehr veraltet, weshalb die Erneuerung der Beschilderung in der letzten Haushaltsplanung mit aufgenommen wurde. In der Haushaltsberatung im Januar 2024 wurde über die Beschaffung der neuen Beschilderung der Gottfried-Semper-Schule diskutiert. Anschließend wurden die Mittel in Höhe von 7.000,00 € mit einem Sperrvermerk im Haushalt 2024 eingeplant.

 

Es wurde sich die aktuelle Beschilderung mit den aushrenden Betrieben angeschaut und entsprechende Angebote eingeholt.

 

Es gibt verschiedene Varianten für eine Erneuerung der Beschilderung, wie z.B.

  • ein komplett neues Hauptschild (Angebot 1)
  • eine Montage von Schildern auf dem vorhandenen Schild (Angebot 2) / Austausch der vorhandenen Schilder

 

Eine Folierung ist hier nicht möglich, da ein Teil des aktuellen Schildes eine ausgeschnittene Beschriftung enthält.  

 

Aus Sicht der Verwaltung muss kein komplett neues Hauptschild angeschafft werden, da der aktuelle Träger noch stabil ist.

Des Weiteren sind die Gebäudeeingangsschilder nach Einschätzung der Verwaltung in Ordnung und müssen vorerst nicht ausgetauscht werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Ausschuss Kultur, Schule und Sport // Entscheidung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung     


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks in Höhe von 1.000,00 € r die Beschilderung (Hauptschild) der Gottfried-Semper-Schule.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktkonto 218200.080000 InvestNr. 218200202405 7.000,00 € mit Sperrvermerk

 

Angebot 1: Kosten für ein komplett neues Hauptschild (ohne Gebäudeeingangsschilder)

Gesamtsumme: ca. 7.700   -   8.500,00 brutto

 

Angebot 2: Hier werden neue Schilder auf das vorhandene Schild draufmontiert Gesamtsumme: ca. 1.000,00 € brutto   

 

Austausch vorhandener Schilder: Einschätzung ca. 1.000,00 € brutto     


Anlage/n:

-Bilder - Hauptschild

-Bilder Gebäudeeingangskennzeichnungen  

-Angebot 1 (nichtöffentlich)

-Angebot 2 (nichtöffentlich)

-Zusammenstellung der Angebote (nichtöffentlich)  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Bild - Hauptschild (6937 KB)      
Anlage 6 2 Bilder - Schilder Gebäudeeingangskennzeichnungen (9973 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner