Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-250
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 S. 5 Gemeindeordnung (GO) sind der Stadtvertretung die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten. Als unerheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000 EUR (gem. § 3 Haushaltssatzung), sodass zur Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann. Eine detaillierte Aufstellung über die im ersten Halbjahr 2024 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Im Berichtszeitraum sind insoweit nur über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investition unterhalb der Wertgrenze von 20.000 EUR angefallen. Im Bereich des Ergebnisplans konnten bisherige Mehrbedarfe im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb der Budgets abgedeckt werden, sodass dort im Berichtszeitraum keine über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entstanden sind.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Kenntnisnahme // § 82 Abs. 1 GO
Anlage/n:
Übersicht über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht über über- und außerplanmaeßige Aufwendungen und Auszahlungen 30.06.2024 (25 KB) |
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