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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-155-1  

Betreff: Aufhebung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gerichtsschreiberhaus auf der Schlossinsel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.07.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es handelt sich um eine Bezugsvorlage zur VO/2024-155, die im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport am 27.05.2024 vorberaten wurde.  

 

r das Gerichtsschreiberhaus auf der Schlossinsel existiert eine Benutzungs- und

Entgeltordnung, welche seit dem 01.01.2002 unverändert ist. Diese regelt die Vermietung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen.

Bisher erfolgte keine Vermietung der Räumlichkeiten, da es keine Anfragen gab. Es wird hier jedoch auch keine Werbung betrieben, das Gerichtsschreiberhaus für die genannten Veranstaltungen nutzen zu können.

Eine Vermietung der Räumlichkeiten für externe Veranstaltungen (z.B. Geburtstage) ist in

der Praxis nicht realisierbar, da die Galerie III vieles im Gerichtsschreiberhaus in

Eigenleistung getätigt hat. So wurde eine neue Küche eingebaut, die Räumlichkeiten wurden

in Eigenleistung gestrichen und das Galeriesystem wurde eigenständig installiert. Des

Weiteren befinden sich dort hochwertige Kunstwerke.

Die Galerie III hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die Sie in der Anlage finden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

-Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 2b   Zuständigkeitsordnung

-Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 Nr. 2 GO Vorbehaltende Aufgaben Stadtvertretung     


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die Aufhebung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gerichtsschreiberhaus vom 01.01.2002.


Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Wegfall der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gerichtsschreiberhaus

nnen auch in Zukunft keine Einnahmen durch Veranstaltungen generiert werden. 


Anlage/n:

-Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gerichtsschreiberhaus auf der Schlossinsel, Stand 01.01.2002

-Stellungnahme Galerie III

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs-und Entgeltordnung für das Gerichtsschreiberhaus, Stand 01.01.2002 (105 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme Galerie III (80 KB)      

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