Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-227
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Sachverhalt:
Dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2023 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 94.825,80 EUR ab.
Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird.
Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2023 verfügt die Gemeinde Osterhorn über keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag. So kann der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen eingebucht werden.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann abweichend von dieser Regelung die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 48,06 %. Durch eine Zuführung des Jahresüberschusses in voller Höhe würde die Ergebnisrücklage auf 49,66 % der Allgemeinen Rücklage (972.385,98 EUR) ansteigen.
Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in Höhe von 94.825,80 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen, sodass diese anschließend auf einen Wert von 482.909,97 EUR anwächst.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 94.825,80 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2023 inkl. Anlagen
- Lagebericht der Gemeinde Osterhorn
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2023 (1388 KB) | |||
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2 | Lagebericht 31.12.2023 (629 KB) |
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