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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-227  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Neumann, Imke
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Osterhorn Vorberatung
10.07.2024 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses Osterhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2023 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt. 

 

Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss inhe von 94.825,80 EUR ab.  

 

Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird.    

 

Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2023 verfügt die Gemeinde Osterhorn über keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag. So kann der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen eingebucht werden.  

 

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann abweichend von dieser Regelung die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 48,06 %. Durch eine Zuführung des Jahresüberschusses in voller Höhe würde die Ergebnisrücklage auf 49,66 % der Allgemeinen Rücklage (972.385,98 EUR) ansteigen.  

 

Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in Höhe von 94.825,80 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen, sodass diese anschließend auf einen Wert von 482.909,97 EUR anwächst.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.  

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 94.825,80 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Siehe Anlagen


Anlage/n:

 

- Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2023 inkl. Anlagen

- Lagebericht der Gemeinde Osterhorn

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2023 (1388 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht 31.12.2023 (629 KB)      
Stammbaum:
VO/2024-227   Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2024-227-1   Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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