Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-218
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Sachverhalt:
Im Zuge der Planung im Norden für das Gewerbegebiet beabsichtigt die Stadt Barmstedt die Verschiebung der Ortsdurchfahrt weiter nach Norden bis zum Bebauungsplan Nr. 75 (siehe Anlage). Der Kontakt zum Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein wurde aufgenommen, und die folgenden Unterlagen sollen für den Antrag vorbereitet werden:
- Übersichtslageplan im Maßstab 1:25000 (einfach)
- Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 (vierfach)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
- Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
- Hauptausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung und § 2 a Zuständigkeitsordnung
- Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung beschließt, dass die Verschiebung der Ortsdurchfahrt Barmstedt bis nördlich des Bebauungsplanes Nr. 75 durchgeführt wird.
- Hierzu wird die beigefügte Absichtserklärung beschlossen und die Verwaltung mit der Veranlassung der weiteren notwendigen Verfahrensschritte beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Anlage 1 – OD + Bebauungspläne im Verfahren
Anlage 2 – Absichtserklärung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | NG_Barmstedt_OD+B-Pläne-im-Verfahren (4426 KB) | |||
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2 | Absichtserklärung (93 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76