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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-215  

Betreff: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm"; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
24.06.2024 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.07.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ soll die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt in Bezug auf den geplanten Bebauungsplan Nr. 81 entwickelt werden.

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 02.05.2022 durch die Stadtvertretung gefasst, und die darin beschlossene Öffentlichkeitsveranstaltung fand am 12. Februar 2024 unter reger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rathaus statt.

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

  • Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
  • Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung     


Beschlussvorschlag:

 

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung erneut gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 Planzeichnung

Anlage 2 Begründung

Anlage 3 Abwägung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 FP Planzeichnung (76 KB)      
Anlage 4 2 02 FP Begründung (6648 KB)      
Anlage 2 3 13 Abwägung FP (2974 KB)      

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