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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-210  

Betreff: Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsfrau, Frau  Heidrun Bahr,uft zum Ende des Jahres 2024 aus. Frau Bahr stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.

 

Auf die nach § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung erfolgte Ausschreibung für die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson für den Amtsbezirk Hörnerkirchen ist keine weitere Bewerbung eingegangen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, Frau Heidrun Bahr erneut zur stellvertretenden Schiedsfrau zu wählen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 der Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein ist der Amtsausschuss für die Wahl der Schiedsmänner und Schiedsfrauen zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt, Frau Heidrun Bahr gemäß § 3 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein für eine Amtszeit von 5 Jahren zur stellvertretenden Schiedsfrau für den Schiedsbezirk Hörnerkirchen zu wählen.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

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