Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-200
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Sachverhalt:
Der Vorlage beigefügt ist ein Zuschussantrag des SSV Rantzau für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungs-maßnahmen geben entsprechende Voraussetzungen dafür vor:
- Gefördert werden investive Maßnahmen.
- Förderungswürdige investive Maßnahmen sind Verbesserungen vereinsseitiger Sportstätten
Zuschüsse für investive Maßnahmen werden gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Bewilligung eines Zuschusses setzt die Vorlage eines detaillierten Antrages voraus, der mit allen für die Beurteilung notwendigen Unterlagen, Erklärungen, Beweisen versehen sein muss, mindestens aber enthalten muss:
- Kostenanschlag (nichtöffentlich), Finanzierungsplan
- Erklärung über die Absicherung der Finanzierung
- Erklärung über die Ausschöpfung aller Förderungsmöglichkeiten (u.a. Bund, Land, Kreis, Landes- und Kreissportverband).
- Die Antragstellung hat rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatungen, spätestens bis zum 15.7. eines Jahres für Maßnahmen des folgenden Jahres zu erfolgen.
Es wird um entsprechende Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Beratung
Stadtvertretung // Entscheidung
Neben dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung wäre auch der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur zuständig. Aufgrund des verkürzten Zeitfensters wird der Antrag bereits jetzt in die Politik eingebracht, da der nächste Ausschuss für Schule, Sport und Kultur erst im September 2024 tagt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, dem Antrag des SSV Rantzau stattzugeben. Das Projekt soll im Rahmen der Sportförderung mit einem Betrag in Höhe von 12.432,50 € unterstützt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Stadt Barmstedt entstehen einmalige Zuschusskosten in Höhe von 12.432,50 €. Für die Zukunft wird die Stadt Barmstedt dann aber keine Energiekostenzuschüsse für den SSV Rantzau mehr übernehmen müssen, da das Vereinsgelände dann selbstständig mit Strom versorgt wird.
Anlage/n:
Antrag des SSV Rantzau
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag SSV Rantzau (775 KB) | |||
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2 | RichtlinienueberdieBewilligungvonstaedtischenZ (296 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76