Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-023-1
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport vom 25.01.2024 wurde der Antrag der CDU-Fraktion bezüglich des Projektes „Kindern eine Bühne geben“ vorgestellt und beraten. Der Ausschuss war sich damals einig, den Antrag zurückzustellen und aufgrund der knappen Zeit auf das nächste Jahr zu vertagen.
Am 13.02.2024 tagte die Stadtvertretung erneut zu diesem Antrag und beschloss die Durchführung des Projektes im Jahr 2024.
Zum Stand des Projektes möchte die Verwaltung in dieser Vorlage berichten.
Der Förderantrag für das Projekt „Kindern eine Bühne geben“ wurde rechtzeitig beim Holsteiner Auenland gestellt und dort auch für die Förderung ausgewählt.
Stand jetzt ist es aus Sicht der Verwaltung fraglich, ob das Vorhaben, wie es das Förderprogramm fordert, bis zum 31.10.2024 fertiggestellt und schlussgerechnet werden kann. Dies scheint nach derzeitigem Stand schlicht unmöglich.
Um das Vorhaben durchzuführen ist ein Bauantrag beim Kreis Pinneberg zu stellen. Hier wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass das Antragsvolumen derzeit so groß ist, dass Bauanträge eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten haben. Dies hat zur Folge, dass eine Ausschreibung erst Anfang September erfolgen könnte. Eine Ausschreibung ist aufgrund des Auftragsvolumens erforderlich. Bis dann die Firmen, die den Zuschlag erhalten haben, loslegen können, wird sich das Bauvorhaben mit Sicherheit über den 31.10.2024 hinauszögern. Allerdings ist das Projekt bis zum 31.10.2024 gegenüber der Aktiv-Region abzurechnen, um die Förderung zu erhalten. Eine Förderung darüber hinaus wird es dann nicht mehr geben.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung bereits Kontakt zum Auenland aufgenommen und dem Projekt eine Absage erteilt. Es wäre aus Sicht der Verwaltung nicht fair, durch nicht abrufen der Förderung, einem anderen Projekt die Fördermöglichkeit zu verwehren. Es soll versucht werden, dass Projekt für den Fördertopf 2025 erneut anzumelden.
Wie geht es mit dem Projekt weiter?
Das Projekt „Kindern eine Bühne geben“ wird verwaltungsseitig weiter betreut. Es wird sich jedoch von der Priorität der übrigen Bauprojekte im unteren Bereich einfinden müssen. Des Weiteren ist auf die ausgelasteten Kapazitäten im Fachbereich Bauen und Umwelt Rücksicht und Verständnis zu nehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme
Grundsätzlich wäre hier auch der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport zuständig. Da der nächste Ausschuss jedoch erst im September 2024 stattfindet, wurde das Thema bereits jetzt für den Hauptausschuss und die Stadtvertretung aufgrund seiner Wichtigkeit aufbereitet.
Anlage/n:Keine
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