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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-160  

Betreff: Nachtragshaushalt 2024, hier: 1. Nachtragssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
24.06.2024 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
25.06.2024 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.07.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung kann gem. § 80 Abs. 1 GO nur innerhalb des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung geändert werden. Der Nachtrag berücksichtigt dabei viele Änderungen und neue Erkenntnisse seit Haushaltsbeschluss am 13.02.2024. Allerdings können im Nachtrag nicht alle geänderter Rahmenbedingungen berücksichtigt, sodass der Nachtrag einen Schwerpunkt auf eine aktualisierte Investitionsplanung und die Anpassung ausgewählter Ergebniskonten legt.

 

Der 1. Nachtrag weist folgende Änderungen aus (in EUR):

 

2024

Nachtrag

2025

2026

2027

Ergebnisplan

 

 

 

 

 

Jahresergebnis

-4.778.900

-4.081.300

-4.274.900

-6.435.300

-7.119.600

Finanzplan

 

 

 

 

 

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-5.207.400

-3.967.800

-4.220.200

-4.711.800

5.261.600

Investitionstätigkeit:
Einzahlungen

2.760.200

2.163.400

4.126.400

1.520.700

1.519.800

Investitionstätigkeit:
Auszahlungen

17.167.800

10.491.800

17.755.700

14.484.200

6.674.200

Saldo aus Investitionstätigkeit

-14.407.600

-8.328.400

-13.629.300

-12.963.500

-5.154.400

Ordentliche Tilgung

2.310.300

1.879.100

2.315.500

5.433.400

2.903.900

Kreditbedarf

14.407.600

8.328.400

13.629.300

12.963.500

5.154.400

Finanzmittelsaldo

(Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln)

-7.517.700

-5.846.900

-6.565.700

-10.145.200

-8.165.500

 

Im Nachtrag ist der Ergebnisplan für 2024 sowie die mittelfristige Ergebnisplanung weiterhin defizitär. Im Finanzplan ist der Mittelabfluss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit negativ, sodass der Saldo aus Investitionstätigkeit voll durch Kredite finanziert werden muss. Dadurch werden die künftigen Haushaltsjahre insbesondere in Form von Zinsaufwendungen wie auch Tilgungszahlungen belastet. Darüber hinaus ist der Finanzmittelsaldo 2024 bis 2027 jeweils deutlich im negativen Bereich, was die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich machen wird.

 

Ergebnisplan

Der 1. Nachtrags 2024 stellt mit -4.081.300 EUR eine Ergebnisverbesserung von 697.600 EUR dar.

 

Insgesamt vermindern sich die geplanten Erträge um 176.800 EUR auf 29.934.600 EUR. Dem gegenüber vermindern sich die Aufwendungen ebenfalls um 874.400 EUR auf 34.015.900 EUR.

Im Vergleich zum Haushalt 2024 (Stand Feb. 24) ergeben sich die höchsten Veränderungen bei den folgenden Ertrags- und Aufwandsarten:

 

Erträge

in EUR

Grundsteuer B

+ 15.500

Gewerbesteuer

+ 500.000

Anteil an der Einkommensteuer

+ 55.000

Mieten und Pachten

+ 27.600

Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden berwiegend im Bereich Kita)

+ 87.500

Erstattungen für die Erstellung der Quartierskonzepte

+ 170.000

Erträge aus Veräerung von Grundstücken

- 1.032.000

Erträge aus der Auflösung der Beihilferückrückstellung

+ 58.400

 

Aufwendungen

in EUR

Personalaufwendungen (Nachzahlung VAK-Umlage 39.900 € sowie Stellenanpassungen 94.300 €)

+ 134.200

Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und sonst. unbewegliches Vermögen

- 59.900

Mieten und Pachten

- 20.600

Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.

- 34.700

Haltung von Fahrzeugen

- 45.000

Kinderbetreuung

+ 59.900

Gewerbesteuerumlage

+ 79.600

Geschäftsaufwendungen

+ 10.800

Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen (Restbuchwerte der ursprünglich geplanten Grundstücksverkäufe)

- 506.400

Zinsaufwendungen

- 381.600

 

Finanzplan

Der Nachtrag 2024 enthält Auszahlungen für Investitionstätigkeit von 10.491.800 €. Bei erwarteten Einzahlungen von 2.163.400 € ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit von -8.328.400€ (vorher -14.407.600 €). Die Abweichung lässt sich vor allem auf die Verschiebung von Auszahlungen beim Neubau der Feuerwache zurückführen. Die Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung für Aufträge mit Zahlungsverpflichtung in Folgejahren) zu Lasten der Jahre 2025 ff. steigen von insgesamt 17.993.400 € auf 26.151.000 €. Der Anstieg lässt ebenfalls auf die Verschiebung beim Bau der Feuerwache zurückführen, da die Auftragsvergabe für 2024 vorgesehen ist. Detaillierte Ausführungen hierzu sind im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen.

 

Aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich nachfolgende Veränderungen:

 

2024

Nachtrag

2025

2026

2027

Kreditaufnahme

14.407.600

8.328.400

13.629.300

12.963.500

5.154.400

Ordentliche Tilgung

2.310.300

1.879.100

2.315.500

5.433.400

2.903.900

Netto-Neuverschuldung

12.097.300

6.449.300

11.313.800

7.530.100

2.250.500

 

Haushaltssatzung

Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Nachtragsstellenplan zu entnehmen (siehe VO/2024-154). Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert: die Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 6.000.000 € und der Betrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen mit 20.000 €.

 

Hinweis:

Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt. Zudem können einzelne Erläuterungen den Anlagen 1 und 2 zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 sowie den Teilplänen bei den jeweiligen Produkten entnommen werden. Änderungen zum Entwurf des 1. Nachtragshaushalt werden mittels Änderungsliste dokumentiert und als Anlage aktualisiert zur Verfügung gestellt.

 

In der Änderungsliste sind die Änderungen der Vorberatung enthalten, sowie eine weitere Änderung bei den Personalkosten, wo die Ansätze nach Ende der Personalgestellung auf Null gesetzt wurden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung

Hauptausschuss // Vorberatung

Stadtvertretung // Entscheidung // §§ 28 Nr. 2, 80 I, 79 II GO 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt und den 1. Nachtragshaushaltsplan (inkl. der Änderungen der Änderungsliste) r das Haushaltsjahr 2024.


Finanzielle Auswirkungen:
Durch den 1. Nachtrag werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan in der dargestellten Form geändert.


Anlage/n:

-          1. Nachtragshaushaltssatzung 2024

-          1. Nachtragshaushaltsplan 2024

Änderungsliste zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 (Stand: 02.07.2024)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 (520 KB)      
Anlage 2 2 1. Nachtragshaushaltplan 2024 (8554 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsliste zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplan (Stand: 02.07.24) (530 KB)      

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