Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-160
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Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung kann gem. § 80 Abs. 1 GO nur innerhalb des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung geändert werden. Der Nachtrag berücksichtigt dabei viele Änderungen und neue Erkenntnisse seit Haushaltsbeschluss am 13.02.2024. Allerdings können im Nachtrag nicht alle geänderter Rahmenbedingungen berücksichtigt, sodass der Nachtrag einen Schwerpunkt auf eine aktualisierte Investitionsplanung und die Anpassung ausgewählter Ergebniskonten legt.
Der 1. Nachtrag weist folgende Änderungen aus (in EUR):
| 2024 | Nachtrag | 2025 | 2026 | 2027 |
Ergebnisplan |
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Jahresergebnis | -4.778.900 | -4.081.300 | -4.274.900 | -6.435.300 | -7.119.600 |
Finanzplan |
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Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -5.207.400 | -3.967.800 | -4.220.200 | -4.711.800 | 5.261.600 |
Investitionstätigkeit: | 2.760.200 | 2.163.400 | 4.126.400 | 1.520.700 | 1.519.800 |
Investitionstätigkeit: | 17.167.800 | 10.491.800 | 17.755.700 | 14.484.200 | 6.674.200 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -14.407.600 | -8.328.400 | -13.629.300 | -12.963.500 | -5.154.400 |
Ordentliche Tilgung | 2.310.300 | 1.879.100 | 2.315.500 | 5.433.400 | 2.903.900 |
Kreditbedarf | 14.407.600 | 8.328.400 | 13.629.300 | 12.963.500 | 5.154.400 |
Finanzmittelsaldo (Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln) | -7.517.700 | -5.846.900 | -6.565.700 | -10.145.200 | -8.165.500 |
Im Nachtrag ist der Ergebnisplan für 2024 sowie die mittelfristige Ergebnisplanung weiterhin defizitär. Im Finanzplan ist der Mittelabfluss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit negativ, sodass der Saldo aus Investitionstätigkeit voll durch Kredite finanziert werden muss. Dadurch werden die künftigen Haushaltsjahre insbesondere in Form von Zinsaufwendungen wie auch Tilgungszahlungen belastet. Darüber hinaus ist der Finanzmittelsaldo 2024 bis 2027 jeweils deutlich im negativen Bereich, was die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich machen wird.
Ergebnisplan
Der 1. Nachtrags 2024 stellt mit -4.081.300 EUR eine Ergebnisverbesserung von 697.600 EUR dar.
Insgesamt vermindern sich die geplanten Erträge um 176.800 EUR auf 29.934.600 EUR. Dem gegenüber vermindern sich die Aufwendungen ebenfalls um 874.400 EUR auf 34.015.900 EUR.
Im Vergleich zum Haushalt 2024 (Stand Feb. 24) ergeben sich die höchsten Veränderungen bei den folgenden Ertrags- und Aufwandsarten:
Erträge | in EUR |
Grundsteuer B | + 15.500 |
Gewerbesteuer | + 500.000 |
Anteil an der Einkommensteuer | + 55.000 |
Mieten und Pachten | + 27.600 |
Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden (überwiegend im Bereich Kita) | + 87.500 |
Erstattungen für die Erstellung der Quartierskonzepte | + 170.000 |
Erträge aus Veräußerung von Grundstücken | - 1.032.000 |
Erträge aus der Auflösung der Beihilferückrückstellung | + 58.400 |
Aufwendungen | in EUR |
Personalaufwendungen (Nachzahlung VAK-Umlage 39.900 € sowie Stellenanpassungen 94.300 €) | + 134.200 |
Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und sonst. unbewegliches Vermögen | - 59.900 |
Mieten und Pachten | - 20.600 |
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. | - 34.700 |
Haltung von Fahrzeugen | - 45.000 |
Kinderbetreuung | + 59.900 |
Gewerbesteuerumlage | + 79.600 |
Geschäftsaufwendungen | + 10.800 |
Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen (Restbuchwerte der ursprünglich geplanten Grundstücksverkäufe) | - 506.400 |
Zinsaufwendungen | - 381.600 |
Finanzplan
Der Nachtrag 2024 enthält Auszahlungen für Investitionstätigkeit von 10.491.800 €. Bei erwarteten Einzahlungen von 2.163.400 € ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit von -8.328.400€ (vorher -14.407.600 €). Die Abweichung lässt sich vor allem auf die Verschiebung von Auszahlungen beim Neubau der Feuerwache zurückführen. Die Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung für Aufträge mit Zahlungsverpflichtung in Folgejahren) zu Lasten der Jahre 2025 ff. steigen von insgesamt 17.993.400 € auf 26.151.000 €. Der Anstieg lässt ebenfalls auf die Verschiebung beim Bau der Feuerwache zurückführen, da die Auftragsvergabe für 2024 vorgesehen ist. Detaillierte Ausführungen hierzu sind im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen.
Aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich nachfolgende Veränderungen:
| 2024 | Nachtrag | 2025 | 2026 | 2027 |
Kreditaufnahme | 14.407.600 | 8.328.400 | 13.629.300 | 12.963.500 | 5.154.400 |
Ordentliche Tilgung | 2.310.300 | 1.879.100 | 2.315.500 | 5.433.400 | 2.903.900 |
Netto-Neuverschuldung | 12.097.300 | 6.449.300 | 11.313.800 | 7.530.100 | 2.250.500 |
Haushaltssatzung
Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Nachtragsstellenplan zu entnehmen (siehe VO/2024-154). Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert: die Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 6.000.000 € und der Betrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen mit 20.000 €.
Hinweis:
Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt. Zudem können einzelne Erläuterungen den Anlagen 1 und 2 zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 sowie den Teilplänen bei den jeweiligen Produkten entnommen werden. Änderungen zum Entwurf des 1. Nachtragshaushalt werden mittels Änderungsliste dokumentiert und als Anlage aktualisiert zur Verfügung gestellt.
In der Änderungsliste sind die Änderungen der Vorberatung enthalten, sowie eine weitere Änderung bei den Personalkosten, wo die Ansätze nach Ende der Personalgestellung auf „Null“ gesetzt wurden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung
Hauptausschuss // Vorberatung
Stadtvertretung // Entscheidung // §§ 28 Nr. 2, 80 I, 79 II GO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt und den 1. Nachtragshaushaltsplan (inkl. der Änderungen der Änderungsliste) für das Haushaltsjahr 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den 1. Nachtrag werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan in der dargestellten Form geändert.
Anlage/n:
- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
- 1. Nachtragshaushaltsplan 2024
Änderungsliste zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 (Stand: 02.07.2024)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 (520 KB) | |||
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2 | 1. Nachtragshaushaltplan 2024 (8554 KB) | |||
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3 | Änderungsliste zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplan (Stand: 02.07.24) (530 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76