Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-141
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Sachverhalt:
Für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Sporthalle der James-Krüss bzw. Albert-Schweizer-Schule der Stadt Barmstedt (konkret betroffen die Sicherheitsbeleuchtung (Los 1) und die Brandmeldeanlage (Los 2) in der baulichen Ausführung) wurde eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach zwei Losen getrennt gemäß VOB mit Ablauf der Angebotsfrist am 05.03.2024 durchgeführt.
Aufgrund der zur Beauftragung innerhalb bestehender Bindungsfristen notwendigen Mittelbereitstellung und der Natur der Arbeiten aus dem sicherheitsrelevanten Kontext in städtischen Gebäuden zur Betreuung besonders schutzbedürftiger Personengruppen (im Besonderen minderjährige Schülerinnen und Schüler) wurde die Vornahme einer Eilentscheidung durch die Bürgermeisterin gemäß § 65 Abs. 4. Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) als zwingen notwendig erachtet, da kein zeitlicher Aufschub geduldet werden kann.
Folgende Fragen werden in diesem Kontext auf Antrag der CDU-Fraktion beantwortet:
- Warum konnte auf einmal kein zeitlicher Aufschub geduldet werden, obwohl die Ausgaben schon im Rahmen der Haushaltsberatung geplant wurden?
Da die fachliche Auswertung erst per 18.03.2024 abgeschlossen wurde, war in Betracht ziehend der angestandenen Feiertage, eine Planung und Aufbereitung zu einem Ausschuss unter Einhaltung der Bindungsfrist zum 03.04.2024 nicht mehr möglich. Zudem betreffen die baulichen Maßnahmen Aufenthaltsbereiche besonders schutzwürdiger Personengruppen (wie vorstehend geschildert).
- Warum gab es für diesen Posten – der ja offensichtlich irgendwie schon geplant war – einen Sperrvermerk?
Herr O. Schmidt hat im Bauausschuss am 15.01.2024 die Höhe der Ansätze für die LED-Ausstattung in Frage gestellt. Da vom TÜV und dem Kreis Pinneberg Fristen gesetzt wurden, zu welchen es zusätzlich Krisengespräche wegen angedrohter Stilllegung gab, wurden die Mittel mit einem Sperrvermerk eingeplant, um eine möglichst schnelle Verarbeitung zu ermöglichen (vgl. Punkt 8 vom Protokoll des Bauausschusses vom 15.01.2024).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Kenntnisnahme // § 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung
Hauptausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bestätigt die im Rahmen der Eilentscheidung gemäß § 65 Abs. 4 Satz 1 GO SH vorzeitige Aufhebung des Sperrvermerks zum PSK 211010.522100 und beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks zum PSK 221010.522100 & 211011.521100.
Beschlussvorschlag für die Veröffentlichung nicht-öffentlicher Beschlüsse:
Finanzielle Auswirkungen:
Auf den PSK 211010.522100 & 221010.521100 wurde jeweils 124.000,- € und zusätzlich 30.000,- € auf dem PSK 211011.52110 mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Betrag dient als Finanzierung der im Sachverhalt beschriebenen Maßnahme. In den Gesamt 278.000,- € sind 50.000,- € Honorar f. Butzlaff&Tewes mit eingeplant. Dies ergibt gesamte verfügbare Mittel i. H. v. 228.000,- € für die Umsetzung der baulichen Maßnahme.
Die Finanzierung der Maßnahme und das Honorar sind damit durch die Planung gedeckt.
Anlage/n:
Keine
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76