Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-133
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Sachverhalt:
Ausgehend von einer Initiative des Stadtmarketings haben sich die Stadtwerke Barmstedt mit den technischen Anforderungen und den Umsetzungsmöglichkeiten für einen öffentlichen Internetzugang in der Innenstadt (Außenbereich) beschäftigt.
Ein Open-WLAN steigert, nach Meinung des Stadtmarketings, die Attraktivität der Innenstadt durch die Stärkung der Aufenthaltsqualität. Kunden/innen können das vorhandene Glasfasernetz der Stadtwerke nutzen, um schnell und störungsfrei zu surfen, Bilder zu versenden, Musik und Videos zu streamen, E-Mails abzurufen oder mit Freunden zu chatten. Öffentliche Internetzugänge in Innenstädten oder anderen öffentlichen Plätzen gibt es bereits in vielen Orten, nicht nur in größeren Metropolen. Das Stadtmarketing empfiehlt deshalb die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots für die Innenstadt.
Die Herstellung des Open-WLAN erfolgt mit der Installation zweier Hotspots im Bereich des Marktplatzes. Für die notwenige Technik wurden Investitionskosten von 10.000,- bis 14.000,- € von den Stadtwerken veranschlagt. Ein Hotspot soll an der östlichen Rathauswand (an der rechten Gebäudehälfte vom Eingang aus betrachtet) und ein Hotspot in der Nähe des Stromkastens an der Marktplatzspitze an einem neu aufzustellenden Laternenmast installiert werden. Die Investition tätigen die Stadtwerke. Die Stadt beteiligt sich an der Hälfte der Investitionskosten in Form eines Investitionskostenzuschusses (5.000,- bis 7.000,- €).
Der Betreiber der Anlage (d.h. der beiden Hotspots) sind die Stadtwerke. Im Rahmen eines regulären Vertrags über die Bereitstellung von Hotspots zwischen Stadtwerke und Stadt erfolgt die Leistungserbringung für die Öffentlichkeit. Die laufenden Betriebskosten zahlt die Stadt. Diese betragen 20,- € (10,- € pro Hotspot) monatlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Entscheidung // § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Durch die Verwaltung werden die Stadtwerke mit der Herstellung von zwei öffentlichen WLAN-Hotspots in der Innenstadt beauftragt. Die Stadt beteiligt sich an der Hälfte der Investitionskosten mit einem Investitionskostenzuschuss. Mit den Stadtwerken ist ein Vertrag über die Bereitstellung des Hotspots zu schließen.
Einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von bis zu 7.000,- € wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 7.000,- € und laufende Betriebskosten in Höhe von 20,- € pro Monat.
Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2024 nicht im Haushalt eingeplant. Es handelt es sich um eine außerplanmäßige Auszahlung. Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über eine Mehreinzahlung auf dem Produktsachkonto 511010.648600. Hier sind die Zuschusszahlungen für das EQK gebucht worden, die in diesem Jahr zugeflossen sind, jedoch nicht planerisch veranschlagt wurden.
Anlage/n:
XityLight Hotspot-Vertrag (nicht-öffentlich)
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76