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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-129  

Betreff: Kita-Reform, Sachstandsmitteilung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Kenntnisnahme
25.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Das zum 01.01.2021 neu in Kraft getretene Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) wurde mit einer vierjährigen Übergangsfrist verabschiedet.

 

In diesem Zeitraum sollte eine Evaluation des KiTaG erfolgen.

 

Im Februar 2024 wurde nun der Evaluationsbericht (https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kita/_downloads/abschlussbericht_evaluation.html?nn=c27d416b-d190-4138-92f5-9dd297e0747f) veröffentlicht und zeitgleich wurde vom Sozialministerium der Fahrplan für die weiteren Reformschritte mitgeteilt, die wie folgt aussehen:

 

  • Von Mitte Februar bis Mitte Mai 2024 finden 9 Workshops des Fachgremiums statt.
  • Bis zum 30.04.2024 soll das Fachgremium den Abschlussbericht der Evaluation bewerten und Schlussfolgerungen ziehen.
  • Ab Mai bis Ende August 2024 wird das Sozialministerium konkrete Gesetzesänderungen ausarbeiten.
  • Im September 2024 soll dem Landtag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes ist für Oktober 2024 und die zweite Lesung mit Verabschiedung des Gesetzentwurfes im November 2024 vorgesehen.

 

Es liegt auf der Hand, dass vom in Kraft treten des Gesetzes bzw. der Gesetzesänderung im November bis zum neuen Haushaltsjahr 2025 nicht viel Zeit ist, um die bisher unbekannten gesetzlichen Änderungen umzusetzen.

 

Nach jetzigem Stand werden die für den Kitabetrieb gewährten SQKM-Mittel ab dem 01.01.2025 direkt an die Kitas gezahlt und nicht mehr an die Stadt. Die Mittel des SQKM sollen für die Durchführung eines Kita-Alltages ausreichen.

 

Zusammen mit der Kitaaufsicht des Kreises wurde sich mit den Kommunen darauf verständigt, die Jahresrechnungen aller Kitas durch die Kitaaufsicht analysieren zu lassen. Es sollen die nach derzeit ltigem Recht über den SQKM-Mitteln liegenden Betriebskostenzahlungen durch die Kommunen an die Kitas herausgearbeitet werden.

Im Anschluss erfolgt eine Besprechung der Jahresabschlüsse mit den jeweiligen Kitas sowie den Kommunen. 

 

r Barmstedt liegen derzeit die Jahresrechnungen 2022 vor. In der Anlage erfolgt eine Gegenüberstellung der jeweiligen Gesamtkosten und der zur Verfügung gestellten SQKM-Mittel.

Als Ergebnis wird festgestellt, dass im Jahr 2022 lediglich die Kita Lütte Lüüd auskömmlich finanziert wurde. Die anderen Kitas haben Fehlbeträge, die durch die städtischen Defizitanteile gedeckt werden.

 

Ein Anteil dieser Defizite liegt in den Verpflegungskosten. Bei Gegenüberstellung der Verpflegungskosten und der Verpflegungsbeiträge wird das Defizit ausgewiesen. Zu den Kosten wurden Personalkosten und Lebensmittel- bzw. Catererkosten ausgewiesen.

 

Weitere Kosten die über dem SQKM-Satz liegen, können schwierig beziffert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten der flexiblen Randzeitengruppen. SQKM Mittel fließen hier nur sehr gering.

Die Übernahem der Bufdis sowie der PIA´s erfolgt ebenfalls durch die Stadt und nicht durch die SQKM-Mittel.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt // Kenntnisnahme


Anlage/n:

Kostenübersicht Kitabetrieb 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenübersicht Kitabetrieb 2022 (367 KB)      

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